Abschlussprüfung - Von der Anmeldung zum erfolgreichen Abschluss
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. In der Prüfung stellen die Prüflinge ihr berufliches Können unter Beweis. Für ein gutes Prüfungsergebnis ist es wichtig, "auf den Punkt" vorbereitet zu sein.
Die Prüfung dient gemäß der Ausbildungsverordnung dazu, die „berufliche Handlungsfähigkeit“ festzustellen. Diese beinhaltet insbesondere auch die Fähigkeit zum „selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren“. Praktisches Können und theoretisches Hintergrundwissen werden in der Prüfung miteinander verzahnt. Gleichzeitig soll auch festgestellt werden, ob der Prüfling mit dem Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht vertraut ist.
Die Abschlussprüfung wird von einem Prüfungsausschuss nach den Vorgaben der aktuellen Prüfungsordnung für Abschluss- und Umschulungsprüfungen abgenommen. Die Prüfungstermine werden rechtzeitig durch die Ausbildungsberatung bekannt gegeben.
1. Ablauf der Abschlussprüfung
Die Prüfung ist entsprechend den Vorgaben der Ausbildungsverordnung vielfältig ausgerichtet und beinhaltet insgesamt 4 Bereiche.
Die Prüfungsbereiche Pflanzenbau und Agrartechnik bestehen jeweils aus einer berufstypischen Arbeitsaufgabe einschließlich Fachgespräch (jeweils zwei Stunden) sowie einer schriftlichen Klausur (jeweils 90 Minuten). Die Aufgabenstellungen sind praxisorientiert und dem jeweiligen Schwerpunktbereich entnommen.
Die Prüfung im Bereich Dienstleistung, Kommunikation und Information (120 Minuten) sowie im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten) wird ausschließlich schriftlich durchgeführt. Auch hier sind die Aufgaben praxisbezogen und an den Berufsalltag angelehnt.
Die einzelnen Prüfungsleistungen werden dabei unterschiedlich gewichtet. Das Bestehen der Prüfung wird durch die Ausbildungsverordnung festgelegt.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Um teilnehmen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundvoraussetzung für die Zulassung ist, dass der Ausbildungsvertrag eingetragen wurde und die Ausbildungszeit abgeschlossen ist bzw. nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Weitere Vorgaben sind die Teilnahme an der Zwischenprüfung, die ordnungsgemäße Führung des Ausbildungsnachweises, die Teilnahme an vorgeschriebenen Schulungen und überbetrieblichen Lehrgängen sowie die fristgerechte Anmeldung zur Prüfung.
Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb über das zugehörige Anmeldeformular. Anmeldefrist ist jeweils der 1. März des Jahres. Die Ausbildungsnachweise sind spätestens am 1. April bzw. nach Aufforderung durch den Ausbildungsberater zur Überprüfung einzureichen.
Vorzeitige Zulassung bei besonderen Leistungen
Dazu müssen die Leistungen im Ausbildungsbetrieb, in der Zwischenprüfung, in der Berufsschule und im Berichtsheft überdurchschnittlich, d. h. gut und besser sein. Die betriebliche Ausbildungszeit darf 18 Monate insgesamt nicht unterschreiten. Für eine vorzeitige Zulassung ist das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes erforderlich
3. Möglichkeiten zur Prüfungsvorbereitung
Die beste Prüfungsvorbereitung beginnt gleich mit dem ersten Tag der Ausbildung, so lautet eine alte Ausbildungsweisheit. Die im Beruf gestellten Anforderungen sind so vielfältig, dass nicht bis kurz vor der Abschlussprüfung mit gezielten Vorbereitungsmaßnahmen gewartet werden kann.
Für eine optimale Prüfungsvorbereitung haben sich folgende Maßnahmen bewährt:
- kontinuierliche Führung des Ausbildungsnachweises und der ergänzenden Berichte
- regelmäßige Kontrolle des Ausbildungsplans (alle Inhalte schon genügend angesprochen?)
- Bildung von Lerngruppen mit anderen Auszubildenden
- Besuch von Lehrlingsschulungen, u. ä.
- Übungen zur Bearbeitung schriftlicher Prüfungsaufgaben (Übungsklausuren)
- Simulation praktischer Prüfungsaufgaben (z. B. über Rollenspiele)
Wenn der Ausbildungserfolg aufgrund von Lernproblemen und/oder sozialen Problemen gefährdet ist, können die Auszubildenden Unterstützung durch die Agentur für Arbeit z. B. die Assistierte Ausbildung erhalten. Die Kosten werden auf Antrag von der Bundesanstalt für Arbeit getragen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Berufsberatung der jeweiligen Agentur für Arbeit oder bei den Trägern, die die Maßnahmen durchführen.
4. Nach der Abschlussprüfung
Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis. Erfolgreiche Prüflinge erhalten den Berufsabschluss Fachkraft Agrarservice. Gleichzeitig mit einem erfolgreichen Berufsschulabschluss können höherwertige Schulabschlüsse erworben werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie durch die Berufsschule.
Wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde, kann diese frühestens nach einem halben Jahr wiederholt werden. Dabei können bestandene Prüfungsteile anerkannt werden, wenn die Anmeldung innerhalb von zwei Jahren nach dem Nichtbestehen der Prüfung erfolgt. Die Abschlussprüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.
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