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Forstwirt: Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) - Begleiter durch die Berufsausbildung

Webcode: 01021244

Das ordentliche und regelmäßige Führen des Berichtsheftes ist ein wesentlicher Bestandteil der praktischen Berufsaus­bildung, um fachliche Inhalte und Arbeitsabläufe des Berufsalltages zu vertiefen. Das Berichtsheft dient als Ausbildungsnachweis und ist während der gesamten Berufsausbildung regelmäßig nach vorgegebenen Richtlinien zu führen.

Die Aufzeichnungen im Berichtsheft sollen der/dem Aus­zu­bildenden helfen,

−   den Ausbildungsbetrieb besser kennen zu lernen,
−   die erledigten Arbeiten zu hinterfragen und dadurch besser zu verstehen,
−   das gesamte Arbeitsumfeld aufmerksam zu beobachten und daraus zu lernen,
−   die einzelnen zeitlichen Abläufe im Ausbildungsbetrieb und die sich daraus ergebenden
     Konsequenzen zu erkennen,
−   sich auf die Prüfungen vorzubereiten.

Forstwirt*in
Forstwirt*inAndreas Teichler
Der Ausbildungsbetrieb hat dem / der Auszubildenden das Berichtsheft als Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dem / Der Auszubildenden ist für die Erstellung der Berichte während der Arbeitszeit ausreichend Gelegen­heit einzuräumen.

Die Führung eines Berichtsheftes als Ausbildungsmittel wurde vom Berufsbildungsausschuss der Land­wirtschaftskammer Niedersachsen für die Ausbildungsberufe im Agrarbereich festgelegt.

Verpflichtung zum Führen eines schriftlichen Ausbildungsnachweises

Das Führen schriftlicher Ausbildungsnachweise (Tages- oder Wochenberichte) ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes Zulassungsvoraussetzung zur Abschluss­prüfung. Die Aus­bil­dungs­nachweise sind Bestandteil des Berichtsheftes.

Für das Führen des schriftlichen Ausbildungsnachweises gelten folgende Mindest­anforderungen:

•   Die Ausbildungsnachweise sind als Tages- oder Wochenberichte anzufertigen. Fehlzeiten, Berufs­schul­besuche und überbetriebliche Ausbildung sind zu dokumentieren.

•   Die Ausbildungsnachweise müssen den Inhalt der Ausbildung gemäß dem Ausbildungs­rahmen­plan für die Berufsausbildung zum Forstwirt / zur Forstwirtin wiedergeben. Dabei sind Tätig­keiten, Unter­weisungen, Unterricht oder Schulungen aufzuzeichnen. Die Themen des Berufs­schul­unterrichts und die Inhalte überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen sind einzutragen.

•   Jedes Blatt der Ausbildungsnachweise ist mit dem Datum des Berichtszeitraumes zu versehen und entsprechend der Kalenderwochen zu nummerieren.

Ergänzende Berichte und Aufzeichnungen

Die ergänzenden Berichte und Aufzeichnungen dienen als Ausbildungsmittel und sollen dem / der Auszubildenden helfen, die Ausbildungsinhalte im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungs­weise zu vertiefen und sich auf die Anforderungen in den Prüfungen vorzubereiten.

Der Ausbildungsnachweis und die ergänzenden Berichte können in Niedersachsen sowohl handschriftlich als auch in elektronischer Form geführt werden. Die Aufzeichnungen sind zeitnah auszudrucken und im Berichts­heftordner an entsprechender Stelle einzuheften.

Alle Berichte, Leittexte und Projekte sind vom Ausbilder/von der Ausbilderin mit Datums­angabe zu unterschreiben. Mit der Unterschrift wird die fachliche Richtigkeit sowie die Bearbeitung des Themas durch den Auszubildenden bestätigt.

Im Downloadcenter finden Sie die Informationen zur Berichtsheftführung auch in Form eines Merkblattes.