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Auslandspraktikum: Wo ist es möglich?

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Während der Ausbildung ins Ausland oder im Anschluss? Das geht! Aber wie? 
Welche geförderten Praktika bietet die LWK?

Auslandspraktikum - ein echtes Plus für deine persönliche und berufliche Weiterbildung:

  • Du lernst neue Arbeitstechniken
  • Du lernst eine neue Sprache
  • Du erwirbst Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld
  • Du erfährst neue Lebensweisen, erweiterst deinen Horizont und lernst tolle Leute kennen

Wann ist ein Praktikum möglich?

  • Während der Ausbildung - (der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule müssen dem Praktikum zustimmen)
  • Im Jahr nach dem Ausbildungsabschluss
  • Während der Fachschulzeit - (die Fachschule muss dem Praktikum zustimmen)
  • Im Jahr nach dem Abschluss der Fachschule

Wer kann gefördert werden?

Auszubildende in einem der 14 Grünen Berufe und Fachschüler/-innen und Absolvierende von Fachschulen, unter anderem:

  • Landwirt/-in 
  • Werker/-in in der Landwirtschaft
  • Gärtner/-in
  • Werker/-in im Gartenbau
  • Hauswirtschafter/-in
  • Fachpraktiker/-in in der Hauswirtschaft

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist Partner der Nationalen Agentur für Berufliche Bildung (NABIBB) und arbeitet mit den EU-Programmen von Erasmus+. Hierüber gibt es Fördermittel zur Finanzierung eines Auslandspraktikums.

Wir bieten Gruppenpraktika und Einzelpraktika im europäischen Ausland an. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. 

Was meinen bisherige Praktikanten?


Aktuelle Termine: 

Gruppenpraktikum nach Spanien


Gruppenpraktikum nach Österreich:

  • Ende März bis April 2025 (3 - 4 Wochen)
  • insbesondere für Werker/-innen und Fachpraktiker/-innen geeignet
  • Weitere Informationen bei Linda Bauer

Einzelpraktika in Österreich: Frühling bis Herbst, zum Teil auch im Winter (Dauer ca. 1 Monat): 

  • Hauswirtschaftliches Praktikum:
          o verschiedene Betriebe mit Urlaub am Bauernhof, Ferienhäuser, Gästebewirtung, Direktvermarktung
          o Schulen mit Großküchen
  • Gärtnerisches Praktikum in einer Gartenbauschule mit Gärtnerei

  • Portugal
  • Norwegen

Gesetzlichen Vorgaben für Auslandpraktika während der Ausbildung: 

Es ist möglich, bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit in ausländischen Betrieben zu absolvieren. Wichtig ist jedoch, vorher einen Antrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachen als zuständige Stelle zu stellen. Die Kammer rechnet das Auslandspraktikum auf die Ausbildungszeit an, wenn alle erforderlichen Nachweise erbracht wurden. Die Auslandszeit beträgt maximal neun Monate, in begründeten Einzelfällen kann diese Zeit bis zu einem Jahr verlängert werden. Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen und Bedingungen werden in dem Merkblatt für Auszubildende erläutert.


Ist kein passendes Angebot für ein Auslandspraktikum dabei? Dann können evtl. nachfolgende Organisationen weiterhelfen:

  • Schorlemer Stiftung des Deutschen Bauernverbandes e.V. www.dbv-agrarpraktikum.de
  • Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH www.giz.de
  • Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP) für junge Berufstätige usa-ppp.de

Die NABIBB bietet Auszubildenden auf der Website www.machmehrausdeinerausbildung.de Erfahrungsberichte von ehemaligen Praktikantinnen und Praktikanten, hilfreiche Tipps, verschiedene Links und Checklisten zur Organisation und Finanzierung eines Auslandspraktikums. Videos zeigen, wie der Arbeitsalltag im Ausland aussieht.

Auslandspraktikum in Spanien
Gartenarbeit im Auslandspraktikum in SpanienLinda Bauer
Hauswirtschaftliches Praktikum in Österreich
Hauswirtschaftliches Praktikum in ÖsterreichLinda Bauer

 

 

 

 

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