Landwirtschaftliche Wildhaltung in Niedersachsen
Die landwirtschaftliche Gehegewildhaltung in Niedersachsen stellt eine extensive und naturnahe Form der Grünlandbewirtschaftung dar. Mit dem Wildbret entstehen hochwertige und regionale Produkte, die häufig direkt vermarktet werden.
In Niedersachsen gibt es ca. 600 landwirtschaftliche Gehege von diesen sind ca. 20% im Landesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung Niedersachsen e.V. organisiert. Etwa 90% des in Niedersachsen gehaltenen Wilds ist Damwild, etwa 5% Rotwild und der Rest teilt sich in Sika- und Muffelwild auf und nur vereinzelt Schwarzwild. Bei Dam-, Rot und Sikawild handelt es sich um unterschiedliche Hirscharten, Muffelwild oder Mufflon ist ein Wildschaf. Sie werden zur Zucht- und Fleischgewinnung sowie zur Nutzung von Grün- und Brachland gehalten. Das Ziel der Zucht in der landwirtschaftlichen Wildhaltung ist nicht die Domestikation, d.h. die Umwandlung des Wildtiers in ein Nutztier, sondern der Erhalt einer gesunden Herde mit guten Leistungseigenschaften, wie Fleischansatz und -qualität.
Alle genannten Wildarten zählen zu den Wiederkäuern. Dam-, Sika- und Rotwild zählen in Bezug auf die Nahrungsaufnahme zu den intermediären Fresstypen. Sie sind Mischtypen aus Konzentratselektierer (Nahrung ist reich an leicht verdaulichen Stoffen wie Zucker, Stärke und Protein, z. B. in Blättern, Blüten, Kräutern, Trieben, Knospen, Eicheln und Früchten), wie Rehe und Gras-Grobfutterfresser (schwer verdauliche pflanzliche Nahrung), wie Muffelwild. Intermediärtypen können sowohl Gräser, Kräuter und Sträucher als auch faserreichere Futtermittel aufnehmen. Die Futtergrundlage für Damwild hat ihren Schwerpunkt im Bereich der Gräser (Grobfutterfresser), wohingegen Rotwild stärker zu den Intermediärtypen zählt und damit stärker selektiert. Selektierende Fresstypen neigen zu stärkerem Verbiss von jungen Trieben.
Das Wildfleisch aus landwirtschaftlichen Gehegen wird häufig über Direktvermarktung ab Hof verkauft. Es handelt sich zum einen um ein regionales Produkt und zum anderen auch um ein saisonales Produkt, welches hauptsächlich im Herbst und Winter erhältlich ist. Wildfleisch, welches im Handel erhältlich ist, stammt zum Großteil aus Importen z.B. aus Neuseeland.
Die Haltungsvorgaben von Wildtieren in landwirtschaftlichen Gehegen sind in Niedersachsen in der Leitlinien und Haltung von Dam- und Sikawild in Gehegen zusammengefasst, diese wurden vom Niedersächsischen Landesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Jahr 2000 herausgegeben. Hier ist zu beachten, dass das erste Kapitel durch gesetzesänderungen keine Gültigkeit mehr hat. Auch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat die Gehegewildhaltung in den Leitlinien für die gute landwirtschaftliche Praxis in der Wildhaltung definiert. In Ermangelung einer anderen (Rechts-)Grundlage werden diese Leitlinien bei der Beurteilung von Gehegen auch von Ämtern und Gerichten herangezogen.
Kontakte
Henrike Jansen
Beraterin Rinderhaltung und -fütterung, Versuchswesen Rind, Beratung landwirtschaftliche Gehegewildhaltung
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