Grundstücksverkehr und Höfesachen
Die LWK Niedersachsen kann in Genehmigungsverfahren nach dem GrdstVG und in Verfahren für Höfesachen als land- und forstwirtschaftliche Berufsvertretung beteiligt und um Amtshilfe ersucht werden. Des Weiteren kann die LWK Niedersachsen mit der Erstellung gebührenpflichtiger Gutachten/Stellungnahmen beauftragt werden. Für die Beteiligung der LWK können die nachstehenden Formblätter genutzt werden.
Der Antrag auf Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) bzw. auf Erteilung eines Negativzeugnisses nach § 5 GrdstVG ist aufgrund des § 3 Absatz 1 GrdstVG bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde einzureichen.
In Niedersachsen sind die Genehmigungsbehörden die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbstständigen Städte durch den Grundstücksverkehrsausschuss.
Die Genehmigung eines Hofübergabevertrages erfolgt durch das zuständige Landwirtschaftsgericht unter Beteiligung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
In Genehmigungsverfahren nach dem GrdstVG und in Verfahren zur Genehmigung von Hofübergabeverträgen kann die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als land- und forstwirtschaftliche Berufsvertretung (§ 17 i. V. m. § 7 Absatz 1 Satz 1 HöfeO, § 19 GrdstVG, § 32 Absatz 3 LwVfG, § 1 Nr. 17 AufgÜVO-LwK,NI) beteiligt und um Amtshilfe ersucht werden. Des Weiteren können die Genehmigungsbehörden und die Landwirtschaftsgerichte die Landwirtschaftskammer Niedersachsen nach § 2 Abs. 2 Nr. 9 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG) mit der Erstellung gebührenpflichtiger Gutachten/Stellungnahmen beauftragen.
Die Beteiligung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist formlos. Um den Verfahrensablauf, insbesondere die Beteiligung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, stehen Formblätter zum Hofübergabevertrag und Grundstücksverkehr als ausfüllbare PDF-Datei zum Download bereit. Die Formblätter können als Vorlage oder Vordrucke genutzt werden.
Die ausgefüllten Formblätter können Sie mit Ihrem Antrag auf Genehmigung nach dem GrdstVG bei der Genehmigungsbehörde oder mit Ihrem Antrag auf Genehmigung eines Hofübergabevertrages bei dem Landwirtschaftsgericht einreichen.
Es ist auch möglich, dass ausgefüllte Formblatt an die für Sie zuständige Bezirksstelle zu schicken mit einem Hinweis auf die entsprechende Antragstellung.
Des Weiteren bieten einige Genehmigungsbehörden nach dem GrdstVG ein Online-Antragsformular an, dessen Angaben im erforderlichen Umfang auch an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen weitergeleitet werden können.
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Dr. Eckhard Asche
Leiter Fachbereich Ländliche Entwicklung, Raumordnung, Standortentwicklung
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