Bezirksstelle Nienburg

Feldberegnung - bisher noch keine Allgemeinverfügung der Landkreise Nienburg und Diepholz

Webcode: 01043220
Stand: 27.06.2024

In der Region Hannover wurde sie bereits frühzeitig erlassen: die Allgemeinverfügung zum Bewässerungsverbot an Tagen mit Temperaturen über 27 °C in der Zeit zwischen 11 und 17 Uhr. Diese Einschränkung ist gegenüber den Regelungen des Vorjahres recht moderat.  

Die Landkreise Nienburg und Diepholz sahen bisher noch keinen Anlass, dieses Instrument zur Wassereinsparung zu nutzen. Aber beide Landkreise werden Beregnungsaktivitäten genau beobachten.

Auch ohne amtliche Regulierung möchten wir auf das Gebot zum sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser hinweisen. Auf diesen Grundsatz wird i.d.R auch in Ihrer Wasserentnahmeerlaubnis der Unteren Wasserbehörde verwiesen. Insbesondere beim Einsatz von sog. Beregnungskanonen soll zu Tageszeiten mit hoher Verdunstungsgefahr auf Beregnung verzichtet werden. Das gilt auch für Zeiten, an denen mit starker Winddrift zu rechnen ist.

Prüfen Sie, ob Ihr "Wasserrecht" noch aktuell ist.  Ihre Wasserentnahmeerlaubnis beschränkt sich auf die Beregnung der Flächen, die der Unteren Wasserbehörde von Ihnen bei Antragstellung gemeldet wurde. Sollte sich der Bestand der Flächen, die zu beregnen sind, geändert haben, sollten Sie frühzeitig die Untere Wasserbehörde informieren. Eventuell werden Sie aufgefordert, einen Änderungsantrag zu stellen und hierfür eine aktualisierte Wasserbedarfsberechnung einzureichen, die wir gerne für sie erstellen. Die zeitnahe Beregnung für die neuen Flächen wird in der Regel nicht verwehrt.