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Quereinsteiger und Externe in der Hauswirtschaft (§ 45.2 BBiG)

Webcode: 01012100

Karriereeinstieg für Praxiserfahrene in der Hauswirtschaft:
Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist auch nach dem Nachweis von ausreichend berufspraktischer Tätigkeit möglich. Die LWK Niedersachsen bietet jährlich einen berufsbegleitenden Online-Vorbereitungslehrgang zum/zur Hauswirtschafter/in an. Andere Bildungsträger bieten Präsenzlehrgänge an.

Zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in können gem. § 45.2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch Personen zugelassen werden, die mindestens das eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in hauswirtschaftlichen Arbeitsbereichen tätig gewesen sind. Bei hauptberuflicher hauswirtschaftlicher Tätigkeit sind somit mindestens 4,5 Jahre Praxis nachzuweisen, bei nebenberuflicher Tätigkeit erhöhen sich die Praxiszeiten entsprechend dem nachgewiesenen Arbeitsumfang. Die vorgesehene Mindestzeit muss bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung erfüllt sein. Über diesen Weg kann ein Berufsabschluss erreicht werden, der die Voraussetzung für bessere berufliche Chancen ist. 

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und andere Bildungsträger führen für diese Personengruppe gezielte Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfungen durch.

Der online-Vorbereitungslehrgang der Landwirtschaftskammer Niedersachsen startet jährlich im November und dauert ein Jahr.
Er findet in der Regel von 09:00 bis 12:20 Uhr (incl. 20 min. Pause) online statt.

Weitere Informationen zum neuen Lehrgang der LWK Niedersachsen in 2025 erhalten Sie bei Frau Müller oder Frau Gerstenkorn.

Eine Übersicht der Vorbereitungslehrgänge finden Sie hier.

Bei Fragen oder Interesse melden Sie sich gerne!