Minimierung von Federpicken und Kannibalismus bei unkupierten Legehennen
Im Rahmen eines neuen Projektes des BLE / BMELV zu dem Themengebiet Modell- und Demonstrationsvorhaben bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzelbetriebliche Intensivberatung von Legehennenbetrieben zur Minimierung von Federpicken und Kannibalismus bei unkupierten Legehennen durch Optimierung der Herdenführung, Tierbetreuung und der Junghennenaufzucht an.
Federpicken und Kannibalismus sind tierschutzrelevante Probleme in heutigen Haltungssystemen. Ausstieg aus dem „Schnabelkürzen“, die Vermeidung von Kannibalismus und die Betreuung der landwirtschaftlichen Familienbetriebe ist Ziel des Beratungskonzeptes. Das „Beratungsteam Tierwohl“ besteht aus dem Modell- und Demonstrationsberater (M & D- Berater), den regionalen Betriebsberatern und dem Spezialberater des Fachbereiches. Das Team besitzt Kompetenz und stellt eine nachhaltige, innovative Wissensvermittlung dar. Durch die neuen Erkenntnisse aus der Agrarforschung und aus dem Tierschutzplan Niedersachsen, die von unterschiedlichsten Interessenvertretern, Verbänden, Öffentlichkeit, Kirche, Landwirtschaftskammer, erarbeitet worden sind, wird ein individuelles Betriebskonzept erarbeitet, in ca. 20 Fokusbetrieben umgesetzt und permanent betreut.
Die Ergebnisse und Erfahrungen dieser Betriebe werden nach dem Motto „Lernen von den Besten“ in Arbeitskreisen diskutiert und vom Tierwohlberater in die breite Praxis weitergegeben. Auf diese Weise werden Haltungskonzepte und Managementempfehlungen weiterentwickelt.
Abbildung 1: Aufbau Beratungskonzept Legehenne - „Minimierung von Federpicken & Kannibalismus “-
Ziel I: Entwicklung von Herden mit Qualitätsjunghennen, die ohne Anzeichen von Stress, Federpicken und Kannibalismus aufgezogen worden ist.
Ziel II: Evaluierung & Erarbeitung eines Notfall-Leitfadens, Rangierung von auslösenden Faktoren – Federpicken / Kannibalismus
In der Abbildung 1 ist das Beratungskonzept dargestellt. Das Wissens- und Aktionsdreieck besitzt eine große Basis. Viele wissenschaftlichen Erkenntnisse, Konzepte, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Länderprogramme, wie der Tierschutzplan Niedersachsen, stellen die Basis dar. Das „Beratungsteam Tierwohl“ besteht aus dem M&D-Berater, dem Spezialberater, und dem örtliche Betriebsberater. Der M&D-Berater hat die Aufgabe aus der Basis des Wissensdreiecks die relevanten Themen betriebsindividuell zusammenzustellen.
Als Beispiel aufgeführt sind die „Theoretischen Ansätze/Empfehlungen der AG Legehennen zum Schnabelkürzen“. Auf der anderen Seite stehen Erfahrungen aus dem europäischen Ausland.
Das Beraterteam Tierwohl entwickelt für die 20 Betriebe ein betriebsindividuelles Beratungskonzept Tierwohl. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Basis werden auf den Betrieb zugeschnitten. Zunächst werden 20 Junghennenherden, die in unterschiedlichen Aufzuchtsystemen gehalten werden, intensiv und nach den Rahmenbedingungen des Tierschutzplanes betreut und aufgebaut. Hierbei sind die Empfehlungen zur Junghennenaufzucht in einem Dokumentationspapier für jede Aufzuchtherde individuell zu gestalten und umzusetzen. Hauptschwerpunkt ist die Wachstumskurve, die wöchentliche Gewichtsentwicklung, die Fütterungsphasen und die Futteraufnahmekapazität in jeder Aufzuchtphase.
Die Status quo Erhebungen in den Betrieben der Junghennenaufzucht und die Inhalte der Intensivberatung des Tierwohlberaters werden in Absprache mit dem Fachreferenten und den Experten besprochen. Zusammenfassend soll in diesem Junghennenaufzuchtbereich eine Intensivberatung stattfinden, die dazu führt, eine Qualitätsjunghennenherde zu entwickeln, die ausgeglichen und ohne Anzeichen von Stress, Federpicken und Kannibalismus aufgezogen worden ist. Dabei hat die Uniformität innerhalb einer Herde eine dominierende Größe. Jede einzelne Qualitätsjunghenne zeichnet sich durch ein hohes Körpergewicht und einer über 80%igen Uniformität aus und hat ein ausgeglichenes Verhalten.
Anschließend wird die legereife Junghenne im Ablegebetrieb unter Zuhilfenahme des Empfehlungspapiers weiterhin und individuell intensiv beraten und dokumentiert. Mit Ende der Legeperiode werden diese 20 Legehennenherden dann auf ihren Gefiederzustand, der biologischen Leistung, der Körpergewichtsentwicklung und ihres Verhaltens zusammengefasst unter Berücksichtigung von Federpicken und Kannibalismus beurteilt.
Als Resultat dieses Projektes wird eine Beratungsgrundlage für die breite Praxis entwickelt und veröffentlicht. Sie dient als Nachschlagewerk und Ratgeber für eine tierschutzgerechte Legehennenhaltung mit einem ungekürzten Schnabel.
Das Projekt wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft finanziell unterstützt.
Teilnehmende Betriebe werden kostenneutral beraten und können Ihre Tierhaltung den neuen Haltungsanforderungen anpassen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unten angeführte Kontaktpersonen.
Kontakte
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