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Legehennenfutter im Juli und August 2024 überprüft

Webcode: 01043869
Stand: 23.01.2025

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen teilt mit, dass der Verein Futtermitteltest sieben Alleinfutter für Legehennen im Juli und August 2024 überprüft hat.

Die deklarierten Energiegehalte reichten von 10,6 bis 11,6 MJ ME/kg, die Rohproteingehalte waren mit 15,9 bis 17,0 % angegeben. Bei den schwefelhaltigen Aminosäuren waren Methionin oder Methionin-Äquivalente gesamt in Höhe von 0,29 bis 0,42 % angegeben. Drei Alleinfutter waren für den Einsatz in Betrieben bestimmt, die nach EU-Öko-Verordnung wirtschaften.

Bei der Prüfung der Inhaltsstoffe und Einhaltung der Deklaration wurden keine Abweichungen festgestellt. Aus der Bewertung nach Einsatzzweck resultierte für alle Futter eine Einstufung in Gruppe 1. In zwei Futtern wurde ein unnötig hoher Phosphorgehalt und in einem anderen zusätzlich eine Überschreitung des Energiegehalts nachgewiesen, was aber allein noch nicht zu einer Abstufung führte. Anzumerken ist, dass im Ökofutter kein Phytasezusatz erlaubt ist, sodass zur ausreichenden Versorgung mit verfügbarem Phosphor relativ hohe Phosphorgehalte resultieren.

 

Diese Ergebnisse gelten nur für die geprüften Alleinfutter und lassen keine Rückschlüsse auf die übrige Produktpalette der beteiligten Hersteller zu.