Dümmer: Landwirte informieren sich über freiwillige Gewässerschutzmaßnahmen
Am Donnerstag, den 30.03.2017 fand im Gasthof Beinker in Vennermoor die Informationsveranstaltung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu freiwilligen Gewässerschutzmaßnahmen im Einzugsbereich des Dümmers statt.
Die Gewässerschutzberater Raimund Esch und Hannes Beune stellten Ergebnisse der abgeschlossenen Studie zur Nährstoffsituation im Einzugsgebiet und Möglichkeiten für den Abschluss freiwilliger Gewässerschutzmaßnahmen für das Einzugsgebiet des Dümmers vor. Christopher Mönter, Pflanzenbauberater der LWK Niedersachsen, zeigte Möglichkeiten zum gewässerschonenden Maisanbau auf. Rund 40 Landwirte nahmen an der Veranstaltung teil.
Das Umweltministerium stellt für die freiwilligen Gewässerschutzmaßnahmen in den nächsten fünf Jahren 150.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. „Die freiwilligen Maßnahmen in der Landwirtschaft sind, wie die Gewässerschutzberatung und der geplante Schilfpolder, Teil des Sanierungskonzeptes für den Dümmer“, so Mareike Fischer vom Niedersächsischen Umweltministerium. Friedrich Steffen, Kreislandvolkvorsitzender für den Altkreis Wittlage betonte, dass die Landwirtschaft bereit sei, mit Hilfe der Gewässerschutzberater der Landwirtschaftskammer und der freiwilligen Maßnahmen die geplante Reduzierung der Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Oberflächengewässer um 30% zu leisten. 13 verschiedene freiwillige Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, wie z. B. Begrünung von Ackerflächen in den Wintermonaten, Gewässerschutzstreifen, Reduzierung der Phosphatdüngung, werden zielgerichtet für die jeweiligen Eintragspfade angeboten. Besonderer Fokus liegt dabei auf den Eintragspfaden Erosion und Abschwemmung.
Die Landwirte schließen über die jeweiligen Gewässerschutzmaßnahmen fünfjährige Verträge mit dem Unterhaltungsverband Obere Hunte ab. Auskünfte erteilen die Gewässerschutzberater (Dümmer) der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (www.landwirtschaftskammer-niedersachsen.de, webcode: 01032083).
Interessierte Landwirte aus dem Einzugsgebiet des Dümmer können ab sofort Anträge auf den Abschluss von „Freiwilligen Vereinbarungen“ beim Unterhaltungsverband und bei den Gewässerschutzberatern der LWK einreichen. Die Fördermittel des Landes Niedersachsen werden dann dafür genutzt, die Ertragseinbußen oder Mehraufwendungen des Landwirtes auszugleichen, die ihm durch die Umstellung auf eine gewässerökologische Landbewirtschaftung entstehen.
(Stand: 31.03.2017)
Kontakte
Raimund Esch
Berater Gewässerschutz
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