Was, Sie haben noch nie Bildungsurlaub gemacht?
Arbeitgeberfinanzierte Fortbildungen kennen die meisten. Hier steht das betriebliche Interesse am Erwerb neuen Wissens oder neuer Fertigkeiten im Vordergrund, der Betrieb stellt frei, bezahlt die Fortbildung und hat den Nutzen. Aber es geht auch anders.
In Niedersachsen hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer (dazu zählen auch Auszubildende) Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Hier entscheidet allein der Arbeitnehmer, in welchen Bereichen er sich weiterbilden möchte. Einzige Voraussetzung: Das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis besteht mindestens 6 Monate und die Veranstaltung ist von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung für Niedersachsen als Bildungsveranstaltung anerkannt. Das ist der sog. Bildungsurlaub.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (NBildUG) in der Fassung vom 25. Januar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz am 17.12.1999.
Geeignete Angebote finden
Das Angebot ist riesig und reicht von berufsnahen Themen über Sprachkurse, Themenreisen und Kommunikation bis hin zu Angeboten zur Entspannung und Stressreduktion. Übrigens ist ein Zusammenhang mit dem aktuell ausgeübten Beruf ausdrücklich nicht erforderlich!
So lässt sich beispielsweise in der bundesweiten Datenbank www.bildungsurlaub.de oder www.bildungsurlauber.de nach Themenfeldern, aber auch gezielt nach Angeboten in bestimmten Bundesländern suchen. Fast alle Volkshochschulen haben Bildungsurlaube im Programm. Nicht zu vergessen die Angebote der unterschiedlichen Gewerkschaften. Diese haben den Vorteil, dass Mitglieder in der Regel vergünstigt oder sogar kostenfrei teilnehmen können.
Auch die Landwirtschaftskammer bietet Berufsfördernde Seminare an, die als Bildungsurlaub anerkannt sind.
Bildungsurlaub beantragen
Wer einen geeigneten Kurs gefunden hat, sollte vor einer verbindlichen Buchung sicherheitshalber mit seinem Arbeitgeber bzw. dem unmittelbarem Vorgesetzten vorab klären, ob die Abwesenheit im gewünschten Zeitraum möglich ist.
Ist die Anmeldung erfolgt, schickt der Veranstalter alle notwendigen Unterlagen zu. Der Arbeitgeber braucht in der Regel eine Kopie des Programms sowie den Anerkennungsbescheid des Kurses. Diese Unterlagen sind zusammen mit einem formlosen Antrag auf Bildungsurlaub einzureichen. Es wird empfohlen, den Antrag sechs bis acht Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Die gesetzliche Mindestfrist beträgt vier Wochen.
Nach Absolvieren der Bildungsmaßnahme gibt es eine Teilnahmebescheinigung, die als Nachweis beim Arbeitgeber einzureichen ist.
Achtung: Wird eine rechtzeitig beantragte Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung nicht spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich abgelehnt, so gilt der Bildungsurlaub rechtlich als bewilligt.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Der Arbeitgeber kann die Freistellung nur dann verweigern, wenn die Fristen nicht eingehalten wurden oder dringende betriebliche Gründe dagegensprechen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn zu viele andere Kolleginnen und Kollegen bereits Urlaub haben und dadurch der geregelte Arbeitsablauf im Betrieb gefährdet ist (§ 8 Abs. 2 NBildUG).
Ablehnungen sollte man sich generell schriftlich geben lassen. Nur so lässt sich in Ruhe prüfen, ob die aufgeführten Gründe zulässig sind.
Wichtig: Bei Ablehnung durch den Arbeitgeber verfällt der Anspruch auf die bezahlte Freistellung nicht. Suchen Sie sich einen neuen Kurs und stellen Sie erneut einen Antrag.
Ein Wort zu den Kosten
Der Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt weiter und stellt Sie frei. Im Gegenzug tragen Sie die Kursgebühren und ggf. weitere anfallende Kosten (Fahrtkosten, Verpflegung, Unterkunft).
Tipp: Ausgaben für berufsbedingte Fort- und Weiterbildung sind bei der Einkommens- oder Lohnsteuer absetzbar. Neben den Kursgebühren erkennt das Finanzamt auch die Kosten für Anfahrten, Übernachtungen sowie Verpflegungspauschalen an.
Fazit
Bildungsurlaub ist ein soziales Grundrecht, das aktuell leider nur von einem sehr geringen Anteil der berechtigten Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird. Wenn Sie bisher nicht dazu gehören, nutzen Sie unbedingt die Chance, neue Menschen kennenzulernen und einen Blick über den Tellerrand Ihres Betriebes zu riskieren. Sie wissen ja jetzt, was zu tun ist.
Die bundesweiten Regelungen zu Bildungsfreistellung/ Bildungsurlaub/ Bildungszeit sind hier verlinkt.
Zu allen Fragen rund um Arbeit und Beschäftigungsverhältnisse können Sie unsere Kolleg*innen der Arbeitnehmerberatung ansprechen.
Kontakte
Matthias Brandner
Fachreferent Arbeitnehmerberatung
Artikelreihe mit Infos zu Beschäftigungsverhältnissen in grünen Berufen
Was sind wichtige Bausteine, für attraktive Arbeitsverhältnisse und gute Arbeitsbedingungen, um Beschäftigte für grüne Berufe zu finden und nachhaltig zu binden? Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (…
Mehr lesen...Cannabiskonsum am Arbeitsplatz - erlaubt oder verboten
Seit dem 01. April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis in begrenztem Umfang nicht mehr grundsätzlich verboten. Das gilt auch für den Konsum am Arbeitsplatz.
Mehr lesen...Änderung des Arbeitszeitgesetzes - Referentenentwurf liegt vor
Arbeitgebende sind aufgrund verschiedener gerichtlicher Entscheidungen - des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts - verpflichtet die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmenden zu erfassen. Das Arbeitszeitgesetz muss daher …
Mehr lesen...Gemeinschaftsunterkünfte: Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) seit 1.01.2021
Die Änderungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes im Dezember 2020 haben nicht nur Auswirkungen auf die Fleischindustrie, sondern aufgrund der u. a. beschlossenen Gesetzesänderungen im Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstä…
Mehr lesen...Unfall im Homeoffice - bin ich versichert?
Wie sind Arbeitnehmer*innen versichert, wenn es während ihrer Tätigkeit im Homeoffice zu einem Unfall kommt?
Mehr lesen...Keine Angst vorm qualifizierten Arbeitszeugnis
Um die Ausfertigung eines Zeugnisses kommt kein Arbeitgeber herum, denn jeder Mitarbeitende hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Selbst während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kö…
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Veranstaltungen
Berufsförderndes Seminar für Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich
06.01.2025 - 10.01.2025
Während des einwöchigen Seminars werden aktuelle Themen aus Produktions- und Agrartechnik, Betriebswirtschaft sowie Agrar- und Gesellschaftspolitik praxisnah behandelt. Bei der eintägigen Fachexkursion sind …
Mehr lesen...Berufsförderndes Seminar für Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich
13.01.2025 - 17.01.2025
Das Berufsfördernde Seminar für Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich findet vom 13.01. bis zum 17.01.2025 an der Bezirksstelle Hannover in Ahlem statt. In dieser Woche werden aktuelle Themen u.a. zu Pflanzenernä…
Mehr lesen...Berufsförderndes Seminar für Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich
13.01.2025 - 17.01.2025
Während des einwöchigen Seminars werden aktuelle Themen aus Produktions- und Agrartechnik, Betriebswirtschaft sowie Agrar- und Gesellschaftspolitik praxisnah behandelt. Bei der eintägigen Fachexkursion sind …
Mehr lesen...Berufsförderndes Seminar für Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich
22.01.2025 - 24.01.2025
Vom 22.01. bis 24.01.2025 findet unser dreitägiges Seminar für Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich statt. Dabei greifen wir praxisbezogen aktuelle Themen aus den Bereichen: Tierhaltung, Pflanzenbau, Landtechnik und Agrarpolitik auf…
Mehr lesen...Onlinetage für Arbeitnehmer/innen aus dem Agrarbereich 2025 - Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
18.02.2025
Im Februar 2025 starten wieder die Onlinetage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Agrarbereich. Das Angebot wird von den Arbeitnehmerberatungen der Landwirtschaftskammern organisiert und existiert bereits seit 2021. An zwei …
Mehr lesen...Onlinetage für Arbeitnehmer/innen aus dem Agrarbereich 2025 - Aktuelle Themen aus dem Arbeitsrecht
20.02.2025
Im Februar 2025 starten wieder die Onlinetage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Agrarbereich. Das Angebot wird von den Arbeitnehmerberatungen der Landwirtschaftskammern organisiert und existiert bereits seit 2021. An 2 Abenden …
Mehr lesen...Beratungsangebote & Leistungen
Arbeitgeber in der grünen Branche
Sie suchen Unterstützung bei der Einstellung von Mitarbeitern. Sie brauchen Hilfe bei der Gestaltung und Erstellung von Arbeitsverträgen sowie bei der Arbeitskostenermittlung. Sie suchen ein betriebsindividuelles Weiterbildungsangebot f&…
Mehr lesen...Arbeiten in grünen Berufen
Sie möchten auf einem landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb arbeiten und benötigen Unterstützung bei der Bewerbung oder Hilfen zur Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch. Sie wünschen Informationen zu Inhalten …
Mehr lesen...Drittmittelprojekte
Digitalisierung Überbetriebliche Lehrwerkstätten Rind und Schwein
Ausgangslage Sowohl bei der Produktion pflanzlicher Produkte als auch in der modernen Tierhaltung stehen den Landwirt*innen heute zunehmend digitalisierte Anwendungen zur Verfügung. Diese können helfen, die immer komplexer werdenden …
Mehr lesen...LBZ-JX
Ziel des Verbundprojektes ist die Unterstützung örtlicher Partner bei der Gründung und dem schrittweisen Aufbau eines landwirtschaftlichen Berufsbildungszentrums in der chinesischen Provinz Jiangxi nach dem Vorbild deutscher …
Mehr lesen...ValiKom Transfer
Ausgangslage Viele Menschen eignen sich berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse während ihres Arbeitslebens an. Doch Personen ohne Berufsabschluss oder berufliche Quereinsteiger können bei einem anstehenden Arbeitsplatzwechsel ihre …
Mehr lesen...Willkommenslotsen
Ausgangslage Bedingt duch die hohe Annzahl geflüchteter Menschen in den Jahren 2015 und 2016, wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Projekt Willkommenslotzen initiiert. Willkommenslotzen kü…
Mehr lesen...