Klimaschutzprogramm 2030 – Konsequenzen für die deutsche Landwirtschaft
Die Bundesregierung hat am 20. September das Klimaschutzprogramm bis 2030 verabschiedet. Der Landwirtschaftssektor soll bis 2030 jährlich zwischen 11 und 14 Millionen Tonnen weniger Treibhausgasemissionen verursachen als bisher. Um das mit sinnvollen Klimaschutzmaßnahmen zu schaffen, müssen die von der Landwirtschaft erbrachten Treibhausgasminderungen gerecht angerechnet werden.
Nach dem Pariser Klimaabkommen aus 2015 und dem Deutschen Klimaschutzplan 2050 ist das jetzt beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 ein weiterer Schritt zu mehr Klimaschutz. Als nächster Schritt ist bis Ende 2019 mit dem Klimaschutzgesetz zu rechnen.
Im Fokus des Klimaschutzprogramms 2030 stehen die Erzeugung und der Einsatz erneuerbarer Energien, um von der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas wegzukommen. Das ist konsequent und richtig, denn aus der Verbrennung dieser fossilen Energieträger stammen etwa 85 % der deutschen Treibhausgasemissionen.
Dem Landwirtschaftssektor wird im Klimaschutzprogramm ein eigenes Kapitel gewidmet. Dort sind bereits die Maßnahmen aufgeführt, mit denen das Minderungsziel von 11 – 14 Millionen Tonnen Treibhausgas erreicht werden soll. Dazu gehören beispielsweise die Förderung emissionsmindernder Güllelager und Ausbringungstechnik, die energetische Verwertung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und der Humusaufbau in Ackerböden.
Mit ambitionierten Klimaschutzanstrengungen der Landwirtschaft und einer gezielten Förderung können in der Summe aller im Programm genannten Maßnahmen 11 bis 14 Millionen Tonnen Treibhausgase vermieden werden. Nur leider werden bei vielen der im Programm genannten Maßnahmen die damit erzielten Treibhausgasvermeidungen überhaupt nicht dem Landwirtschaftsektor zugerechnet. Wenn zum Beispiel durch Humusaufbau in Ackerböden jährlich 4 Millionen Tonnen Treibhausgase dauerhaft gebunden werden, würde dem Landwirtschaftssektor nach den aktuell geltenden Regelungen davon kein Gramm gutgeschrieben. So werden die Landwirte um die Früchte ihrer Klimaschutzleistungen gebracht und nicht zum Mitmachen motiviert.
Die Anrechnung der tatsächlich erbrachten Treibhausgasminderungen gehört auf den Prüfstand. Andernfalls hat die Landwirtschaft keine Chance, die im Klimaschutzprogramm vorgegebenen Treibhausgasminderungen zu erreichen. Für den Fall der Nichteinhaltung der jährlichen Minderungsziele sieht das Klimaschutzprogramm bereits für die Zeit bis 2030 ein strenges Auflagenkorsett bis hin zu Budgetkürzungen beim zuständigen Bundesministerium vor. Geld, das der praktischen Landwirtschaft dann für die Förderung sinnvoller Klimaschutzmaßnahmen fehlen wird. Dieser Punkt gehört ganz oben auf die Tagesordnung der politischen Entscheidungsgremien, damit die Landwirtschaft einen möglichst großen Klimaschutzbeitrag leisten kann und in den nächsten Jahren nicht, trotz größter Anstrengungen für den Klimaschutz, ungerechtfertigter Weise an den Pranger gestellt wird.
Das vollständige Klimaschutzprogramm 2030 finden Sie als Anhang unter dem Text.
Fazit: Der Landwirtschaft werden im Klimaschutzprogramm ambitionierte Treibhausminderungsziele vorgegeben. Sie kann die Ziele erreichen, wenn sie die Früchte ihrer Klimaschutzleistungen auch ernten kann.
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Wiebke Schumacher
Fachreferentin Klimaschutz, Klimaanpassung
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