Aus TMG wird DDG - ist Ihr Impressum aktuell?
Das ist wichtig für alle, die eine Website betreiben. Werfen Sie einen Blick in Ihr Impressum und die Datenschutzerklärung. Möglicherweise ist eine kleine Anpassung notwendig.
Das Telemediengesetz (TMG) wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst. Eine wichtige Änderung betrifft das Impressum: Bisher regelte §5 TMG die Impressumspflicht, nun wird sie im §5 DDG festgelegt. Diese Änderung gilt seit dem 14. Mai 2024.
Das ist allerdings kein Grund zur Panik, denn inhaltlich ändert sich rund um die Impressumspflicht nichts. Diese Umstellung ist rein redaktioneller Natur, die beiden Begriffe müssen im Impressum ausgetauscht werden.
Auch die Datenschutzerklärung muss überprüft werden. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) heißt nun Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Auch hier ist eine redaktionelle Anpassung notwendig.
Möglicherweise steht bei Ihnen weder das TMG noch das TTDSG. Das wäre in Ordnung, denn ein Gesetz muss nicht genannt sein. Doch wenn das TMG im Impressum und das TTDSG in der Datenschutzerklärung auftauchen, besteht Handlungsbedarf. Denn wenn Gesetze genannt werden, die nicht mehr aktuell sind, könnte das zu Abmahnungen führen.
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Anne Dirking
Allgemeine Weiterbildung, Agrarbüro und EDV
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