Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

Zwischen- und Abschlussprüfung beim Tierwirt

Webcode: 01012962

Während der Ausbildung wird der Ausbildungsstand in Form einer schriftlichen und praktischen Zwischenprüfung festgestellt, die am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfindet. Die Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse werden praktisch, schriftlich und mündlich geprüft.

Tierwirt*in Geflügel
Tierwirt*in GeflügelAndreas Teichler

Prüfungsorte:

Auszubildende in der Fachrichtung Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung sowie der Schäferei werden in Sachsen-Anhalt geprüft, die Prüfungen für die Imkerei finden in Celle statt. In der Fachrichtung Schweinehaltung finden Zwischen- und Abschlussprüfungen auch in Weser-Ems statt.

Anmeldetermine:

Für die Sommerprüfung ist der Anmeldeschluss der 15. März eines jeden Jahres, für die Winterprüfung ist der Anmeldeschluss der 15. Oktober.
Anmeldevordrucke finden Sie im Downloadcenter.

Abschlussprüfung für Quereinsteiger:

Nach § 45, Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes können auch Bewerber zur Abschlussprüfung zugelassen werden, die nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, d.h. in der Regel 4,5 Jahre, im Beruf des Tierwirts tätig gewesen sind.