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Tiertransporte-Befähigungsnachweis

Webcode: 01013936
Stand: 18.02.2010

Bezüglich des Tiertransports müssen seit 2008 auch alle Landwirte bzw. Tierhalter, die ihre Nutztiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde teilweise) über 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren, einen Befähigungsnachweis vorweisen können.

Hintergrund ist das Ziel der EU, über Schulungen der mit Tiertransporten befassten Personen tierschutzrelevante Verbesserungen in diesem Bereich zu erreichen. Für Landwirte, Pferdewirte, etc., die ihre Berufsausbildung vor dem 05. Januar 2007 abgeschlossen haben. Derzeit bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen keine Ergänzungslehrgänge an.

Für Tierhalter, die einen berufsqualifizierenden Abschluss als Landwirt, Pferdewirt, Tierwirt o.ä. ab 2007 erworben haben, gilt die Qualifikation mit ihrer Ausbildung als erworben und sie erhalten den Befähigungsnachweis mit Vorlage des Abschlusszeugnisses bei ihrem zuständigen Veterinäramt.
Ein Befähigungsnachweis ist dann nicht erforderlich, wenn es sich um eine reine Hobbyhaltung oder um den Transport von Tieren unmittelbar in oder aus einer Tierarztpraxis /-klinik handelt. Für den Transport registrierter Pferde (Equiden mit Equidenpass), die zu Wettbewerben (z.B. Turniere), Rennen, kulturellen Veranstaltungen oder zu Zuchtzwecken transportiert werden ist ein Befähigungsnachweis nicht erforderlich, wenn dieses nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt. Als Kriterium für die wirtschaftliche Tätigkeit kann die steuerliche Veranlagung z.B. für die Pferdehaltung herangezogen werden.

Für Personen, die keinen entsprechenden Berufsabschluss in den einschlägigen Berufen haben, ist in Deutschland für den Erhalt des Befähigungsnachweises für den Tiertransport ein längerer und umfangreicherer Lehrgang erforderlich. Beide Formen des Lehrgangs (Ergänzungslehrgänge und längerer Lehrgang) werden über die Deula Freren und Nienburg angeboten.

Tiertransporter
TiertransporterHeidi Meine-Schwenker