Im Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Landwirtschaft
Speziell ausgebildete Landschaftspfleger und Biologen in den Bezirksstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beraten Landwirte regelmäßig im Spannungsfeld zwischen betrieblicher Einkommenssicherung und naturschutzfachlichen Zielsetzungen. Die meisten Beratungen fallen bei der Umsetzung landwirtschaftlicher Bauvorhaben und der Bewirtschaftung der Flächen an.
Bevor ein neuer Stall gebaut werden kann, müssen neben technischen und statischen Details ebenso immissions-, wasser- und naturschutzrechtliche Belange abgeprüft werden.
Speziell ausgebildete Landespfleger und Biologen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen schätzen für die Landwirte im Vorfeld der Antragsstellung ab, inwieweit die geplante betriebliche Entwicklung im Einklang mit den umfangreichen naturschutzfachlichen Anforderungen umgesetzt werden kann.
Hierfür erstellen sie zum einen den so genannten landschaftspflegerischen Begleitplan. Dafür wird von den Kammermitarbeitern vor Ort kartiert, welche naturschutzfachlich wertvollen Biotoptypen (u. a. Acker, Wald, Grünland) im Umkreis der geplanten Baumaßnahme vorkommen und ob diese durch das Bauvorhaben beeinträchtigt werden. Anhand eines speziellen Bewertungsschemas muss der Planer dann festlegen, in welchem Umfang der Landwirt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (sogenannte Kompensation) vorzunehmen hat. Eine Eingrünung des Neubaues gehört dabei zum Standard, deckt meist jedoch den erforderlichen Kompensationsumfang nicht ab, so dass - in Abstimmung mit dem zuständigen Landkreis - weitere Anpflanzungen in Form von Hecken oder Flächenextensivierungen notwendig werden können.
Neben dem Landschaftspflegerischen Begleitplan kann aus artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes heraus ein so genannter Fachbeitrag Artenschutz erforderlich werden. Hierbei wird geprüft, ob durch das Bauvorhaben naturschutzrechtlich relevante Tier- und Pflanzenarten erheblich beeinträchtigt werden können. Anhand von Begehungen entsteht eine detaillierte Kartierung des Umfeldes, die als Grundlage der artenschutzrechtlichen Prüfung durch die jeweilige Genehmigungsbehörde fungiert. Im Ergebnis können weitere Vermeidungsmaßnahmen festgelegt werden, die zu einer Reduzierung negativer Auswirkungen auf die heimischen Arten beitragen. Hierzu zählen neben vorgezogenen artspezifischen Ausgleichsmaßnahmen auch Regelungen zu Bauzeit und Flächenbewirtschaftung.
Regelmäßige Treffen in einem internen Arbeitskreis Naturschutz sowie Exkursionen dienen den Beratern, sich auszutauschen und fachlich weiterzubilden.
Kontakte
Nora Kretzschmar
Leiterin Fachbereich Klima, Natur- und Ressourcenschutz, Biodiversität
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