Afrikanische Schweinepest (ASP): Fragen und Antworten
Bei mehr als 5.500 Wildschweinen ist in Deutschland mittlerweile die Afrikanische Schweinepest (ASP) diagnostiziert worden. Auch in mehreren Hausschweinebeständen haben Tierseuchenfachleute das ASP-Virus festgestellt. Lesen Sie in unseren Fragen und Antworten, was ASP ist, wie diese Krankheit übertragen wird, wie die Vorbeugung funktioniert und was ein Ausbruch für Landwirt*innen, Handel und Verbraucher*innen bedeutet.
Oldenburg - Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und insoweit weder für andere Tierarten noch den Menschen eine Gefahr darstellt.
Laut des Tierseuchen-Informationssystems des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) waren am 17.08.2023 bundesweit insgesamt 5.520 ASP-Fälle bei Wildschweinen (in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern) bekannt (hier geht es zur FLI-Datenbank).
Auch Hausschweine erkrankt
In Hausschweinbeständen wurden erstmalig im Juli 2021 drei ASP-Fälle in Brandenburg gemeldet. Danach wurde am 15.11.2021 ein weiterer Fall in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Weiterhin wurde je ein Fall der ASP am 25.5.2022 in Baden-Württemberg sowie am 2.7.2022 ein Fall im Landkreis Emsland sowie in Brandenburg amtlich festgestellt. Ende Februar 2023 wurde die ASP erneut in Brandenburg in einer Kleinsthaltung mit 11 Tieren in Cottbus festgestellt.
Eine Ausbreitung von ASP in Deutschland hat massive Folgen: Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssen alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und in Tierkörperbeseitigungsanlagen unschädlich beseitigt werden. Landwirt*innen sollten jetzt ihren Versicherungsschutz insbesondere im Bereich Ertragsschadenversicherung prüfen.
Betriebliches Risikomanagement entscheidend
Die Erkrankung ist eine Herausforderung für das betriebsindividuelle Risikomanagement: Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sind gefordert, ihre Absicherung für den Fall von ASP zu überprüfen und strikt auf Biosicherheit zu achten.
In unseren Fragen und Antworten (siehe unten im Anhang als .pdf-Dokument) erklären wir, wie die Viruserkrankung übertragen wird, wie sie bei infizierten Tieren verläuft, welche Vorsichtsmaßnahmen nun besonders wichtig sind, was nach dem ASP-Ausbruch in Deutschland für Schritte unternommen wurden und was ein Befall von Wild- und Hausschweinen mit ASP für Landwirte, Handel und Verbraucher bedeutet.
LAVES koordiniert Krisenpläne
Die Fachleute für Tierhaltung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen waren beteiligt an Arbeitsgruppen, die Krisenpläne für den Fall eines fortschreitenden Ausbruchs der ASP in Deutschland erarbeitet haben. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) dokumentiert den aktuellen Stand der Krisenpläne. Die aktuelle geografische Verbreitung der ASP beschreibt das Friedrich-Loeffler-Institut, das auch die Ausbruchszahlen auflistet.
Um die Zahl der ASP-Fälle in Deutschland so gering wie möglich zu halten, haben unter anderem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das niedersächsische Landwirtschaftsministerium sowie die Schweinehalter Hinweise zur Vorbeugung herausgegeben. Als Orientierung in den Bereichen Logistik, Transport und Beratung hat der Deutsche Raiffeisenverband ein Krisenhandbuch veröffentlicht.
Infizierte Zone mit Pufferzone
Wird die Afrikanische Schweinepest bei in Deutschland lebendem Schwarzwild festgestellt, richtet die zuständige Behörde zwei Sperrzonen um das Kerngebiet mit dem Fundort des Wildschweines ein, in denen Bekämpfungs- und Eindämmungsmaßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung der ASP ergriffen werden. Die Sperrzonen sind die um den Fundort des ASP-infizierten Wildschweine gelegene „infizierte Zone“ und das Gebiet ohne nachgewiesene ASP-Ausbrüche, die „Pufferzone“.
Die zuständige Behörde muss die Größe der Sperrzonen entsprechend der Vor-Ort-Gegebenheiten und der epidemiologischen Erkenntnisse festlegen. Als Anhaltspunkt kann gelten, dass die infizierte Zone einen Radius von 15 Kilometer um den Fundort oder Erlegungsort und die Pufferzone einen Radius von etwa 45 Kilometer um den Fundort oder Erlegungsort haben sollte.
Einschränkungen in Sperrzonen
Nicht nur Schweinehalter*innen, sondern auch andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe in den Sperrzonen müssen mit Einschränkungen rechnen: Die Nutzung von Flächen können Behörden zum Beispiel einschränken, um das Abwandern des Schwarzwildes zu verhindern. Im weiteren Verlauf der Bekämpfung der ASP in der Schwarzwildpopulation könnte eine verstärkte Bejagung der Wildschweine oder das Anlegen von Jagdschneisen angeordnet werden.
Für wirtschaftliche Schäden, die durch behördliche Anordnungen wie etwa Ernteverbote entstanden sind, werden Entschädigungssätze festgesetzt. Ansprechparterin für mögliche Entschädigungszahlungen ist in der Regel die anordnende Behörde des jeweiligen Landkreises.
Nutzungserlaubnis für Pressemitteilungen
Festlicher Abschied für erfahrenen Planer und Bodenkundeexperten
Hannover: Bezirksstellenleiter Rainer Gerlinger geht nach 35 Jahren bei der Landwirtschaftskammer in den Ruhestand – Mareike Herbst wird Nachfolgerin
Mehr lesen...Umfassender Einblick in die Themen Nachhaltigkeit und Ökolandbau
Neue Webseminarreihe zu nachhaltigen Wirtschaftsweisen und Ökolandbau startet mit Auftaktveranstaltung im Livestream.
Mehr lesen...Hilfe per Telefon in schwierigen Lebenslagen und gute Lebensmittel für Bedürftige
Landwirtschaftliches Sorgentelefon Rastede und Cloppenburger Tafel erhalten Weihnachtsspende der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Mehr lesen...Langfristige Planungssicherheit für Aufgaben, Organisation und Finanzierung
Landwirtschaftskammer Niedersachsen begrüßt einhellige Zustimmung des Landtages bei Verabschiedung des novellierten Kammergesetzes
Mehr lesen...KI: Hoffnung auf Arbeitserleichterung auf dem Feld und im Stall
Künstliche Intelligenz in der Landwirtschaft im Mittelpunkt des 14. Agrar-Forums der Volksbanken und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen – Publikum signalisiert Bereitschaft für Investitionen
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Veranstaltungen
Frei Schnauze - Grundlagen der ökologischen Schweinehaltung
17.02.2025
Teil der Seminarreihe "Nachhaltigkeit und Ökolandbau" Mit diesem Seminar möchten wir interessierte Ausbildende und Lehrkräfte der landwirtschaftlichen Berufsschulen ansprechen, die sich für die Besonderheiten …
Mehr lesen...Sachkundelehrgang - Betäuben und Töten von Rindern und Schweinen
25.02.2025 - 27.05.2025
Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) einen Lehrgang zum Erwerb des Sachkundenachweises nach …
Mehr lesen...Fachforum Schwein und Geflügelmast 2025
16.05.2025
Die Veranstaltung bietet den Schweine- und Geflügelhaltern der gesamten nordwestdeutschen Veredlungsregion die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen der Sauen- und Schweinehaltung sowie der Geflügelmast zu informieren und zu…
Mehr lesen...Schulung der Schweineberater 2025
21.05.2025 - 22.05.2025
Schulung der Berater am 21. und 22. Mai 2025 in Hermannsburg Die diesjährige 2-tägige Beraterschulung findet am 21. und 22. Mai 2025 im Evangelischen Bildungszentrum …
Mehr lesen...Sachkundelehrgang Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose (Isofluran-Schulung)
18.06.2025 - 26.06.2025
Sachkundelehrgang Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose (Isofluran-Schulung) Die Ferkelkastration ist ab dem 01. Januar 2021 nur noch mit Betäubung erlaubt. Die Isofluranbetäubung darf außer von Tierärzten auch von …
Mehr lesen...Sachkundelehrgang - Betäuben und Töten von Rindern und Schweinen (Theorie & Praxis)
08.07.2025 - 10.07.2025
Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) einen Lehrgang zum Erwerb des Sachkundenachweises nach …
Mehr lesen...Beratungsangebote & Leistungen
Umbaukonzept Deckzentrum
Sie suchen Unterstützung bei der Umbauplanung für das Deckzentrum im Sauenstall.
Mehr lesen...Tierwohl - Stallumbau in der Schweinehaltung
Sie planen die Schweineställe Ihres Betriebes im Sinne des Tierwohls und zur Einhaltung der zukünftigen Regeln der TierSchNutztV umzubauen. Sie suchen nach wirtschaftlichen, baurechtlich möglichen und tiergerechten Umbaumö…
Mehr lesen...Aktionsplan Kupierverzicht beim Schwein
Sie brauchen Unterstützung bei der Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf das Schwänzekupieren beim Schwein.
Mehr lesen...Beratungsangebot Ferkelerzeugung
Sie sind Ferkelerzeuger und wünschen sich eine fachlich fundierte Beratung der Produktionstechnik und der Ökonomie Ihrer Ferkelerzeugung.
Mehr lesen...Beratungsangebot Schweinemast
Sie sind Schweinemäster und nutzen bereits alle Controllinginstrumente. Sie wünschen sich eine fundierte Analyse Ihrer Produktionstechnik und Ökonomie in der Schweinemast.
Mehr lesen...Ringelschwanzprämie im Rahmen der ELER-Tierwohlförderung
Sie sind Schweinehalter und haben Interesse im Rahmen der Tierwohlförderung an der sogenannten Ringelschwanzprämie bei Mastschweinen und/oder Anzuchtferkeln teilzunehmen.
Mehr lesen...