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Antibiotikamonitoring – Frist für Maßnahmenpläne endet am 01.04.2024!

Webcode: 01042777
Stand: 26.02.2024

Die ersten bundesweiten Kennzahlen zu den Therapiehäufigkeiten bei Milchkühen wurden im Rahmen des Antibiotikamonitorings veröffentlicht. Tierhaltern von minimierungspflichtigen Nutzungsarten wurden mittlerweile ihre betriebsindividuellen Therapiehäufigkeiten mitgeteilt und stehen in HIT zum Abruf bereit (siehe unten). Nun müssen die Landwirte reagieren und ihre eigenen betrieblichen Therapiehäufigkeiten mit den bundesweiten Kennzahlen vergleichen  und bei Überschreitung tätig werden.

Milchviehstall mit Anschiebe-roboter
Seit dem Jahr 2023 muss auch für Milchkühe der Einsatz von Antibiotika gemeldet werdenHenrike Jansen
Es werden zwei Kennzahlen veröffentlicht:

Kennzahl 1:        

Median aller erfassten Betriebe – 50 % der erfassten Betriebe liegen darüber und haben ihre Tiere demnach häufiger mit Antibiotika behandelt als 50 % aller erfassten Betriebe.
>> Bei Überschreitung von Kennzahl 1 muss der Betrieb mit Beratung durch den Hoftierarzt die Ursachen für den hohen Antibiotikaeinsatz suchen und ggf. Maßnahmen zur Reduktion ergreifen.

Kennzahl 2:

3. Quartil aller erfassten Betriebe – 25 % der erfassten Betriebe liegen darüber und haben ihre Tiere demnach häufiger mit Antibiotika behandelt als 75 % der erfassten Betriebe

>> Bei Überschreitung von Kennzahl 2 muss jeweils ein Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes entwickelt und der zuständigen Überwachungsbehörde in schriftlicher Form vorgelegt werden. Der Plan wird dort geprüft und gegebenenfalls um weitere Maßnahmen ergänzt.

Frist: 01.04.2024

Die veröffentlichten Kennzahlen müssen durch den Betriebsleiter mit den betrieblichen Therapiehäufigkeiten abgeglichen werden, diese Überprüfung muss dokumentiert werden, z.B. durch Datieren und Abzeichnen des Abgleichs-Bogen (s.u.)

Frist: 01.03.2024.

Über HI-Tier kann die betriebliche Kennzahl abgerufen werden. Hier lässt sich eine PDF-Datei herunterladen in der das Datum der Überprüfung vermerkt werden kann. Zudem überprüft die Datenbank die Kennzahlen und markiert sie mit den Kürzeln: UH – kein Handlungsbedarf, 3Q – tierärztliche Beratung gefordert und 4Q - tierärztliche Beratung und schriftlicher Maßnahmenplan gefordert.

Anleitung Abgleich der Kennzahlen über HI-Tier:
https://www.regierung.schwaben.bayern.de/mam/ueber_uns/orga_uebersicht/b5/sg54/2023-anleitung-abgleich-therapiehaeufigkeit-kennzahlen-und-dokumentation-bf.pdf

Muster-Maßnahmenpläne für verschiedene Tierarten können über die Seite des LAVES abgerufen werden: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierarzneimittel_ruckstande/antibiotika-minimierung-in-niedersachsen-132630.html

Weitere Fristen und Stichtage finden Sie hier:
https://www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de/tierhalter/doc/wichtige_fristen.pdf

Kennzahlen: 1. HJ 2023: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/05_tierarzneimittel/2024/2024_02_15_Fa_Therapiehaeufigkeit_2023.html