GAP: Auszahlung der Direktzahlungen am 23.12.2024
In Niedersachsen soll die Auszahlung der flächenbezogenen Direktzahlungen in der Agrarförderung am 23. Dezember 2024 erfolgen. Die Fördersätze für die Öko-Regelungen wurden um etwa 8,5 Prozent gegenüber den geplanten Ansätzen erhöht. Somit wird zum Beispiel für die freiwillige Stilllegung (Öko-Regelung 1a) für den ersten ha bzw. das erste Prozent statt 1.300 Euro je ha 1.410 Euro je ha ausgezahlt.
Die finalen Prämiensätze der flächen- und tiergebundenen Direktzahlungen wurden im Bundesanzeiger am 29.11.2024 veröffentlicht und sie sind nachstehend aufgeführt.
Soweit Sie die Höhe der Einkommensstützungen 2024 für Ihren Betrieb überschlagen möchten, steht Ihnen der Prämienrechner 2023 bis 2025 auf unserer Homepage zur Verfügung.
Bitte prüfen Sie Ihren Bewilligungsbescheid auf Richtigkeit. Sie haben 1 Monat nach Zustellung Zeit, ggf. einen Widerspruch einzulegen.
- Überprüfen Sie die gemeldete Fläche mit der festgestellten Fläche. Größere Flächenabweichungen sind zu kontrollieren.
- Achten Sie darauf, ob Ackerflächen (v. a. Ackergras- oder Bracheflächen) ggf. einen Dauergrünlandstatus erhalten haben.
- Überprüfen Sie die Anlage zu den Konditionalitätsverstößen – liegt ein Verstoß vor?
Bitte beachten Sie auch die erheblichen Neuerungen mit Wegfall der verplichtenden Stilllegung (GLÖZ 8), Erleichterungen beim Fruchtwehsel (GLÖZ 7), Einführung der sozialen Konditionalität etc. in der GAP 2025!
Prämie | Betrag |
---|---|
Einkommensgrundstützung (EGS) |
157,63 € |
Umverteilungseinkommensstützung (UES) bis 40 ha (Stufe 1) |
72,36 € |
UES mehr als 40 ha bis 60 ha (Stufe 2 - 60 %) |
43,41 € |
Junglandwirte – Einkommensstützung (max. 120 ha) |
126,58 € |
ÖR 1a Nichtproduktive Flächen auf AL Stufe 1 (bis 1 ha oder 1 %) |
1.410,83 € |
ÖR 1a Nichtproduktive Flächen auf AL Stufe 2 (ab 1% bis 2%) |
542,62 € |
ÖR 1a Nichtproduktive Flächen auf AL Stufe 3 (ab 2% bis 6 %) |
325,57 € |
ÖR 1b Anlage von Blühstreifen /-flächen auf AL |
217,05 € |
ÖR 1c Anlage von Blühstreifen /-flächen in DK |
217,05 € |
ÖR 1d Anlage von Altgrasstreifen/ -flächen in DGL Stufe 1 (bis 1 %) |
976,72 € |
ÖR 1d Anlage von Altgrasstreifen/ -flächen in DGL Stufe 2 (ab 1% bis 3%) |
434,10 € |
ÖR 1d Anlage von Altgrasstreifen/ -flächen in DGL Stufe 3 (ab 3% bis 6 %) |
217,05 € |
ÖR 2 Anbau vielfältiger Kulturen |
65,11 € |
ÖR 3 Beibehaltung agroforstlicher Bewirtschaftungsweise |
217,05 € |
ÖR 4 Dauergrünlandextensivierung |
108,52 € |
ÖR 5 regionale Kennarten in DGL |
260,46 € |
ÖR 6 Verzicht auf chemisch-synthetischen PSM Stufe 1 (AL; DK) |
162,78 € |
ÖR 6 Verzicht auf chemisch-synthetischen PSM Stufe 2 (Acker- Grünfutter) |
54,26 € |
ÖR 7 Flächen in der Gebietskulisse Natura 2000 |
43,41 € |
gek. Zahlung für Mutterschafe und -ziegen |
37,88 € |
gek. Zahlung für Mutterkühe |
84,76 € |
Für Hilfestellungen bei der Agrarförderung einschließlich Prüfung des Bewilligungsbescheides stehen Ihnen unsere Wirtschaftsberater*innen gerne zur Verfügung.
Aktuelle Informationen rund um die GAP finden Sie im Artikel "GAP von A bis Z".
Kontakte
Ruth Beverborg
Leiterin Sachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung
Laura Jans-Wenstrup
Fachreferentin Betriebswirtschaft
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