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GAP: Auszahlung der Direktzahlungen am 23.12.2024

Webcode: 01043740
Stand: 10.12.2024

In Niedersachsen soll die Auszahlung der flächenbezogenen Direktzahlungen in der Agrarförderung am 23. Dezember 2024 erfolgen. Die Fördersätze für die Öko-Regelungen wurden um etwa 8,5 Prozent gegenüber den geplanten Ansätzen erhöht. Somit wird zum Beispiel für die freiwillige Stilllegung (Öko-Regelung 1a) für den ersten ha bzw. das erste Prozent statt 1.300 Euro je ha 1.410 Euro je ha ausgezahlt.

Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer (LWK) unterstützen Landwirte bei der Weiterentwicklung ihres Betriebs. Im Bild LWK-Beraterin Madlen Klapproth (l.) und Landwirt Simon Haschen.
Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer (LWK) unterstützen Landwirte bei der Weiterentwicklung ihres Betriebs. Im Bild LWK-Beraterin Madlen Klapproth (l.) und Landwirt Simon Haschen.Domininghaus/Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Die finalen Prämiensätze der flächen- und tiergebundenen Direktzahlungen wurden im Bundesanzeiger am 29.11.2024 veröffentlicht und sie sind nachstehend aufgeführt.

Soweit Sie die Höhe der Einkommensstützungen 2024 für Ihren Betrieb überschlagen möchten, steht Ihnen der Prämienrechner 2023 bis 2025 auf unserer Homepage zur Verfügung.

Bitte prüfen Sie Ihren Bewilligungsbescheid auf Richtigkeit. Sie haben 1 Monat nach Zustellung Zeit, ggf. einen Widerspruch einzulegen. 

  • Überprüfen Sie die gemeldete Fläche mit der festgestellten Fläche. Größere Flächenabweichungen sind zu kontrollieren.
  • Achten Sie darauf, ob Ackerflächen (v. a. Ackergras- oder Bracheflächen) ggf. einen Dauergrünlandstatus erhalten haben.
  • Überprüfen Sie die Anlage zu den Konditionalitätsverstößen – liegt ein Verstoß vor?

Bitte beachten Sie auch die erheblichen Neuerungen mit Wegfall der verplichtenden Stilllegung (GLÖZ 8), Erleichterungen beim Fruchtwehsel (GLÖZ 7), Einführung der sozialen Konditionalität etc. in der GAP 2025!

Auszahlung Direktzahlungen -  Antragsjahr 2024
Prämie Betrag

Einkommensgrundstützung (EGS)

157,63 €

Umverteilungseinkommensstützung (UES) bis 40 ha (Stufe 1)

72,36 €

UES mehr als 40 ha bis 60 ha (Stufe 2 - 60 %)

43,41 €

Junglandwirte – Einkommensstützung (max. 120 ha)

126,58 €

ÖR 1a Nichtproduktive Flächen auf AL Stufe 1 (bis 1 ha oder 1 %)

1.410,83 €

ÖR 1a Nichtproduktive Flächen auf AL Stufe 2 (ab 1% bis 2%)

542,62 €

ÖR 1a Nichtproduktive Flächen auf AL Stufe 3 (ab 2% bis 6 %)

325,57 €

ÖR 1b Anlage von Blühstreifen /-flächen auf AL

217,05 €

ÖR 1c Anlage von Blühstreifen /-flächen in DK

217,05 €

ÖR 1d Anlage von Altgrasstreifen/ -flächen in DGL Stufe 1 (bis 1 %)

976,72 €

ÖR 1d Anlage von Altgrasstreifen/ -flächen in DGL Stufe 2 (ab 1% bis 3%)

434,10 €

ÖR 1d Anlage von Altgrasstreifen/ -flächen in DGL Stufe 3 (ab 3% bis 6 %)

217,05 €

ÖR 2 Anbau vielfältiger Kulturen

65,11 €

ÖR 3 Beibehaltung agroforstlicher  Bewirtschaftungsweise

217,05 €

ÖR 4 Dauergrünlandextensivierung

108,52 €

ÖR 5 regionale Kennarten in DGL

260,46 €

ÖR 6 Verzicht auf chemisch-synthetischen PSM  Stufe 1 (AL; DK)

162,78 €

ÖR 6 Verzicht auf chemisch-synthetischen PSM Stufe 2 (Acker- Grünfutter)

54,26 €

ÖR 7 Flächen in der Gebietskulisse Natura 2000

43,41 €

gek. Zahlung für Mutterschafe und -ziegen

37,88 €

gek. Zahlung für Mutterkühe

84,76 €


 

Für Hilfestellungen bei der Agrarförderung einschließlich Prüfung des Bewilligungsbescheides stehen Ihnen unsere Wirtschaftsberater*innen gerne zur Verfügung.

Aktuelle Informationen rund um die GAP finden Sie im Artikel "GAP von A bis Z"