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Die GAP-Antragsphase startet am 13. März 2025

Webcode: 01044002

Ab Donnerstag, den 13. März 2025 können die GAP-Anträge über die Webanwendung ANDI gestellt werden! Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder haben Sie Fragen zu den Vorgaben, dann melden Sie sich gerne bei unseren BeraterInnen. 

Anders als in den vergangenen Jahren wird es 2025 kein postalisches Informationsschreiben, sondern eine Mail Ihrer Bewilligungsstelle,, zum Start der GAP-Antragsphase geben!

ANDI 2025
ANDI 2025SLA Niedersachsen
Anträge können vom 13.03. bis 15.05.2025 gestellt werden. Ausführliche Informationen zum Sammelantrag werden mit der Freischaltung von ANDI auf der Internetseite des SLA veröffentlicht und sind zudem über die Informationspunkte in ANDI einsehbar.

Auch in diesem Jahr gilt der Antrag erst als erfolgreich abgegeben, wenn der ausgefüllte ANDI-Antrag abgeschickt und der daraus generierte Datenbegleitschein persönlich, als Brief oder per Fax bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingegangen ist. Darüber hinaus kann der Datenbegleitschein auch digital über die alternativen Verfahren BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK) eingereicht werden. Bitte beachten Sie einen ggf. höheren zeitlichen Vorlauf für die Registrierung bei den digitalen Verfahren!

Anträge auf gekoppelte Tierprämien und AUKM, die nach dem 15.05.2025 eingereicht werden, sind verfristet und werden abgelehnt. Alle Anträge auf Direktzahlungen können mit Fristsanktionen (1% pro Tag) nach dem 15.05 spätestens bis zum 31.05.2025 eingreicht werden. Anträge, die nach dem 31.05.2025 abgegeben werden, werden abgelehnt. 

Informationen rund um die GAP 2025 finden Sie in dem Artikel "GAP von A bis Z",  im Artikel Was ändert sich in der GAP 2025, in den Videos zur GAP 2025 oder im Artikel "Informationen zum Start des Antragsverfahrens ANDI 2025 (mit Präsentation des Geschäftsbereiches Förderung)." 


Bei Fragen zur GAP bzw. zur Vereinbarung eines Beratungstermins wenden Sie sich gerne an die WirtschaftsberaterInnen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.