Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

Forstliches Saatgut braucht das Land

Webcode: 01039871

Forstliches Saatgut ist begehrt. Doch ohne Weiteres darf es nicht in Verkehr gebracht werden, selbst wenn die Ernte noch so groß ist. Die dafür notwendigen Schritte ist ein Waldbesitzer in Südniedersachsen gegangen, berichtet Bezirksförster Dieter Scholz. 

Bergahorn mit reilich Saatgut
Satter Behang: Der Bergahorn trägt reichlich Saatgut, das eine Baumschule zur weiteren Vermehrung nutzen möchte.Dieter Scholz
Qualitativ hochwertiges forstliches Saat- und Pflanzgut ist gefragt – nicht nur angesichts der großen Kahlflächen, die durch Sturm, Trockenheit und Borkenkäfer überall im Land entstanden sind. Die haben den Bedarf allerdings zusätzlich stark erhöht.
Wie aber kommen die Baumschulen an das Saatgut, um daraus Jungpflanzen für die Forstkulturen zu ziehen? Dafür gibt es zwei Wege: Entweder wird das anerkannte Saatgut zugekauft oder es werden im Ernteregister zugelassene, tragende Bestände beerntet.

Antrag auf Zulassung

Allerdings unterliegen fast alle einheimischen Baumarten dem „Forstvermehrungsgutgesetz“ (FoVG), Rechtsnachfolger des „Gesetzes über forstliches Saat- & Pflanzgut“. Das Gesetz regelt das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut mit dem Ziel, angepasstes genetisch gut veranlagtes Vermehrungsgut zu erhalten. Wichtigstes Instrument hierfür: Es darf nur in amtlich anerkannten Beständen geerntet werden! Dazu ein Praxisbeispiel aus Südniedersachsen:

Ein qualitativ wüchsiger und jahrzehntelang gepflegter Bergahornbestand erschien dem Waldbesitzer von so hoher Qualität zu sein, dass er mit Unterstützung und fachlicher Beratung des Bezirksförsters einen Antrag auf Zulassung des Bestandes zur Aufnahme in das Ernteregister beim Ministerium stellte. Die anschließende Prüfung und Besichtigung des Bestandes ergab, dass alle Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt sind. Daraufhin wurde ein Zulassungsbescheid in der Kategorie „ausgewähltes Vermehrungsgut“ erteilt und der Bestand in das Ernteregister aufgenommen.

Vertrag mit Baumschule

Ein möglicher Abnehmer für den Bergahorn-Samen war schnell gefunden, da Saatgut dieser Herkunft in diesem Jahr nur mäßig verfügbar ist. Eine Baumschule, die über das Angebot informiert wurde, war an einer möglichen Beerntung stark interessiert. Bei einem Vororttermin wurde anhand folgender Kriterien beurteilt, ob eine Beerntung sich überhaupt lohnt:

◾ Trägt der Bestand ausreichend Samen?

◾ Können zum Erhalt der genetischen Vielfalt ausreichend Individuen beerntet werden?

Zukunftsbäume im Bergahornbestand
Herausgepflegte Zukunftsbäume im Bergahornbestand.Dieter Scholz
Saatguternte mit Hubsteiger
Ernte des wertvollen Saatguts per Hubsteiger.Dieter Scholz

 

 

 

 

 

 

 

Außerdem musste geklärt werden, wie die Beerntung vonstatten gehen könnte. Da die Fragen bejaht werden konnten und der Bestand mittels Hubsteiger beerntbar erschien, wurde ein Ernteüberlassungsvertrag zwischen Baumschule und Waldbesitzer abgeschlossen. Zu beachten war auch: Die Beerntung muss mindestens zwei Werktage vor dem Pflücken der Samenträger beim Ministerium angezeigt werden.

Gesicherte Herkünfte

Bei der Ernte war der zuständige Saatgutbeauftragte des LWK-Forstamtes Südniedersachsen zugegen. Er ist zuständig für die Kontrolle der Ernte, die Ausstellung eines sogenannten „Stammzertifikats“ und der notwendigen Begleitpapiere für die Saatgutsäcke. Dieses Kontrollverfahren gewährleistet, dass plausibel und jederzeit nachvollziehbar tatsächlich nur der ausgewählte Bestand beerntet wurde (und keinesfalls irgendwelche gerade früchtetragende Straßenbäume). Außerdem muss und kann die Baumschule jederzeit nachweisen, dass die später in den Verkehr gebrachten Pflanzen eben aus diesem gewonnenen Saatgut stammen.

Nasenzwicker (Bergahornsamen)
Nasenzwicker: Der neu ins Ernteregister aufgenommene Bergahornbestand hat reich getragen.Dieter Scholz
Vorteil für den Waldbesitzer: Er kann sich nicht nur über seinen guten Bestand freuen, sondern nebenbei noch eine mehr oder weniger kleine Geldeinnahme im laufenden Betrieb generieren.

Diese kleine Erfolgsgeschichte kann ein Anreiz sein, bei Vorliegen der Voraussetzungen gute Bestände anerkennen zu lassen. Doch das allein reicht noch nicht, denn auch die Beerntung der Bestände sollte gesichert sein. Bei Fragen zum Prozedere für eine mögliche Anerkennung helfen die Bezirksförsterinnen und -förster gerne weiter.