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Änderung der Tierschutztransportverordnung tritt 2023 in Kraft

Webcode: 01039985
Stand: 30.11.2021

Am 25.06.2021 wurde vom Bundesrat überraschend eine Änderung der Tierschutztransportverordnung beschlossen. Diese betrifft insbesondere das Mindesttransportalter von Kälbern, welches hiermit von 14 auf 28 Tage angehoben wurde. Nun ist diese Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Diese Regelung tritt mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten am 01.01.2023 in Kraft. 

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KalbHenrike Jansen
Eine weitere Änderung, welche durch den Beschluss in Kraft tritt ist, dass Tiere nicht länger als viereinhalb Stunden befördert werden dürfen, wenn die Außentemperatur mehr als 30°C beträgt. Ausnahmen in diesem Zusammenhang werden nicht zugelassen. Diese Änderung tritt ohne Übergangsfrist zum 01.01.2022 in Kraft.