Wolfsmanagement: Zentrale Hotline der Landwirtschaftskammer freigeschaltet
Verdacht eines Wolfsangriffs: Unter 0511 3665 1500 können Nutztierhalter*innen in Niedersachsen Schäden an Tieren melden – Erweiterter Info-Bereich auf Kammer-Website
Seit dem 1. Februar 2022 sind die Bezirksförsterinnen und Bezirksförster der LWK in Niedersachsen für die Rissbegutachtung zuständig. In der Regel ist das Rissprotokoll der Försterinnen und Förster für den Ausgleich finanzieller Schäden durch Wolfsangriffe ausschlaggebend.
Was Nutztierhaltende beim Fund eines toten oder verletzten Tieres und beim Verdacht eines Wolfsangriffs tun sollten, hat die LWK auf ihrer Internetseite zusammengefasst. Diese Hinweise sind auch über Eingabe der Kurzadresse bit.ly/lwk-rissbegutachtung abrufbar.
Im übergeordneten Menü im Bereich „Forstwirtschaft“ finden Tierhalterinnen und Tierhalter außerdem unter „Nutztierschäden Wolf“ Informationen zur Herdenschutzberatung der LWK sowie zu den Anträgen für Präventionsmaßnahmen wie wolfsabwehrende Zäune sowie für Billigkeitsleistungen (Entschädigungszahlungen nach Wolfsangriffen).
Tierhaltende, die ein getötetes Tier finden und einen Wolf als Verursacher vermuten, sollten den Fundort unbedingt unberührt lassen. Wichtig ist, die Fundstelle so schnell wie möglich gegen weitere Aasfresser abzusichern und eine Kontamination etwa durch Hunde zu vermeiden.
„Für unsere Bezirksförsterinnen und Bezirksförster ist es eine wertvolle Unterstützung, wenn die Betroffenen mit dafür sorgen, dass die Dokumentation des Schadens ungestört ablaufen kann“, sagt Rudolf Alteheld, Leiter des LWK-Geschäftsbereichs Forstwirtschaft. „Nur so kann eine reibungslose und schnelle Bearbeitung des Falles gewährleistet werden.“
Wer verletzte Tiere findet, sollte zudem den zuständigen Tierarzt oder die zuständige Tierärztin verständigen. Bei einem Ausbruch von Nutztieren, insbesondere bei möglichen Verkehrsgefährdungen, sollten Nutztierhaltende unbedingt die Polizei informieren.
Die Bezirksförsterinnen und Bezirksförster der LWK nehmen die gemeldeten Fälle vor Ort mit einem standardisierten Verfahren auf und stellen – soweit möglich – anhand aller vorliegenden Informationen den Verursacher fest. Im Anschluss werden die Tierhalterinnen und Tierhalter schriftlich über das Ergebnis informiert.
Lässt das Ergebnis der Rissbegutachtung die Zahlung einer Entschädigung zu, ist dem Bescheid der Kammer bereits ein Antrag auf Gewährung von Billigkeitsleistungen beigefügt.
Ausführlicher Bildtext:
Seit dem 1. Februar 2022 sind die Bezirksförster*innen der LWK für die Rissbegutachtung zuständig. Das Bild zeigt eine Försterin bei einem Waldmonitoring. Wenn sie bei einem Nutztierschaden den Verdacht haben, dass ein Wolf beteiligt sein könnte, melden sich Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter am besten über die Hotline 0511 3665 1500. Foto: Ehrecke/Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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