Umtausch Führerscheine - Klasse T nicht vergessen
Alle Personen, die vor dem 19. Januar 2013 den Führerschein erworben haben, müssen diesen in den nächsten Jahren umtauschen. Bei der Umtauschaktion sollten die in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen unbedingt die Klasse T beantragen. Wieso das von Bedeutung ist, erläutert Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
19. Januar 2022 erster Stichtag
Der Führerscheinumtausch ist in Deutschland nach verschiedenen Fristen gestaffelt. Bis zum 19. Januar 2033 sollen dann alle Personen den einheitlichen EU-Führerschein erhalten haben. Folgende Fristen sind zu beachten:
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins *:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Klasse T beantragen
Seit dem 1. Januar 1999 gibt es die Führerscheinklasse T. Mit der Klasse T dürfen Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h auch mit Anhängern, wenn diese dafür zugelassen sind, gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie beispielsweise Mähdrescher, Feldhäcksler oder Teleskoplader können mit einer Zulassung bis zu 40 km/h mit der Klasse T gefahren werden. Mit der Klasse L, die jeder mit dem alten Autoführerschein der Klasse 3 automatisch bei der Umschreibung erhält, darf der Traktor nur eine Zulassung von 40 km/h haben und im Anhängerbetrieb darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. Außerdem dürfen die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h haben. Da auf vielen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 50 km/h Traktoren und 40 km/h Anhänger im Einsatz sind, ist die Beantragung der Klasse T sinnvoll und wertet die alte Klasse 3 auf. Der Antrag für die Zuteilung der Klasse T kann nur für Personen erfolgen, die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind. Dafür verlangen die Führerscheinstellen oftmals eine formlose Bestätigung z. B. vom Arbeitgeber oder von einem zuständigen Amt (z. B. Außenstellen der LWK). Diese Beantragung ist nicht für alte LKW-Klasse 2-Inhaber erforderlich, da hier die Klasse T automatisch zugeteilt wird.
Hinweis: Auf Anfrage hat das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung bestätigt, dass eine nachträgliche Beantragung der Klasse T aufgrund des § 6 Absatz 6 Fahrerlaubnis-Verordnung auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Da aber bundesweit viele Führerscheinstellen eine nachträgliche Beantragung der Klasse T ablehnen, wird das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung eine Klärung auf Bundesebene anstreben. Bis zur Klärung kann es aber eine Weile dauern.
Auch CE 79 möglich
Alle alten Klasse 3-Inhaber, auch die außerhalb der Land- Forstwirtschaft tätig sind, können die Klasse CE 79 bekommen. Damit ist es erlaubt dreiachsige Zugkombinationen aus einem Zugfahrzeug bis 7,5 t und einachsigen Anhänger (Achsabstand Doppelachse < 1 m) mit einer Zuggesamtmasse bis 18,5 t zu fahren. Wie bei den LKW Führerscheinen der Klasse C/ CE ist auch für CE 79 ab dem 50. Lebensjahr eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung notwendig. Diese müssen dann alle fünf Jahre erneut bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden. Für die Klassen C1/C1E und T werden diese Untersuchungen jedoch nicht benötigt.
Besitzstandswahrung
Bei der Umschreibung gilt die sogenannte Besitzstandswahrung. Das bedeutet, alle Führerscheinklassen und die damit verbundene Berechtigung zum Führen der verschiedenen Kraftfahrzeuge, bleibt dem Führerscheininhaber erhalten – es geht bei der Umschreibung nichts verloren. So bekommen beispielsweise alte Klasse 3-Inhaber auch die Klassen C1 und C1E. Damit dürfen dann auch weiterhin z. B. LKW bis 7,5 t und in der Zugkombination mit Anhänger bis 12 t zulässiges Gesamtgewicht gefahren werden.
Schlüsselzahl 174 und 175
Führerscheininhaber mit den alten Klassen 1 – 5 bekommen bei der Umschreibung in der Spalte 12 des neuen Kartenführerscheins hinter der Klasse L die Schlüsselzahl 174 eingetragen. Damit können sie Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nach der Vorgabe der Klasse L fahren, sind dabei aber nicht an die land- oder forstwirtschaftlichen Zwecke nach § 6 Absatz 5 Fahrerlaubnis-Verordnung gebunden, da es diese zum Zeitpunkt des alten Führerscheinerwerbs noch nicht gab. Wer also die 174 eingetragen hat, darf beispielsweise dann auch mit dem Traktor "zum Einkaufen fahren".
Bei der Eintragung des Schlüsselzahl 175 können, ebenfalls ohne die land- oder forstwirtschaftliche Zweckbindung, Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h gefahren werden. Weitere Bedeutungen der zahlreichen Codenummern finden Sie im Internet bei den einschlägigen Suchmaschinen unter Eingabe "Schlüsselzahlen Führerschein".
Was ist noch zu beachten
- Für den Umtausch werden ein aktuelles biometrisches Passfoto, der alte Führerschein und der Personalausweis benötigt.
- Die Umschreibung kostet ca. 30 €.
- Wer ohne gültigen Führerschein "erwischt" wird, zahlt 10 €.
- Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig. Es muss keine Prüfung, etc. absolviert werden. Es wird nur das Dokument "Führerschein" verlängert.
- Weitere Informationen und Umtauschtermine gibt es bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Fazit
Die Zeiten des alten grauen und rosafarbenen "Lappens" sind vorbei. Aber auch Kartenführerscheine müssen aktualisiert werden. Beim Führerscheinumtausch geht die Berechtigung zum Fahren der verschiedenen Kraftfahrzeuge nicht verloren. Falls noch nicht geschehen sollten in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen, unbedingt die wichtige Führerscheinklasse T beantragen. Übrigens: Zur Erinnerung können Sie den entwerteten Altführerschein behalten.
Ende des "alten Lappens". Nach dem Umtauschen wird der alte Führerschein entwertet und darf zur Erinnerung behalten werden.
Kontakte
Befristete Ausnahme für überbreite Erntemaschinen!
Bedingt durch ergiebige Niederschläge der letzten Wochen sind viele landwirtschaftliche Flächen nur schwer befahrbar. Bei der bevorstehenden Hackfruchternte (Mais, Kartoffeln, Rüben) spitzt sich in einigen Regionen Niedersachsens die …
Mehr lesen...Maut ab 3,5 t – Wer ist betroffen?
Seit dem 1. Juli 2024 sind Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse mautpflichtig. Wer ist davon betroffen, ist die Land- und Forstwirtschaft befreit und für wen gilt die Handwerkerausnahme?
Mehr lesen...Neues Merkblatt zur Güterbeförderung in der Land- oder Forstwirtschaft
Ausnahmen bei Güterkraftverkehrsgesetz, Maut, Fahrpersonalrecht und Kfz-Steuer kompakt zusammengefasst
Mehr lesen...Keine Fahrerqualifikation im Umkreis 100 km
Ende 2020 sind Neuerungen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft getreten. Landwirtschaftliche Betriebe sind seitdem in einem Umkreis von 100 km um ihren Betrieb von der Qualifikationspflicht befreit. Neu ist auch ein …
Mehr lesen...Anhänger in der Landwirtschaft - Machen Sie den Sicherheitscheck
Anhänger sind auf jedem landwirtschaftlichen Betrieb zu finden. Es sind die Standardfahrzeuge wenn es um Transporte jeglicher Art geht. Tag täglich sind sie auf öffentlichen Straßen unterwegs. Was ist zu beachten, wenn mit Anh&…
Mehr lesen...Welche Zulassung für Rad- und Teleskoplader?
Neue Rad- und Teleskoplader werden immer häufiger als Traktoren mit der Bezeichnung T1 zugelassen. Was bedeutet dies und wo liegen die rechtlichen Unterschiede gegenüber der Zulassung als Selbstfahrende Arbeitsmaschine (SfA)?
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Veranstaltungen
Berufsförderndes Seminar für Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich
06.01.2025 - 10.01.2025
Während des einwöchigen Seminars werden aktuelle Themen aus Produktions- und Agrartechnik, Betriebswirtschaft sowie Agrar- und Gesellschaftspolitik praxisnah behandelt. Bei der eintägigen Fachexkursion sind …
Mehr lesen...Berufsförderndes Seminar für Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich
13.01.2025 - 17.01.2025
Während des einwöchigen Seminars werden aktuelle Themen aus Produktions- und Agrartechnik, Betriebswirtschaft sowie Agrar- und Gesellschaftspolitik praxisnah behandelt. Bei der eintägigen Fachexkursion sind …
Mehr lesen...Berufsförderndes Seminar für Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich
03.02.2025 - 05.02.2025
Während dieses landesweit ausgeschriebenen, dreitägigen Seminars werden aktuelle Themen aus Produktions- und Agrartechnik, Betriebswirtschaft sowie Agrar- und Gesellschaftspolitik praxisnah behandelt. Ziel ist, die Arbeitnehmer über…
Mehr lesen...Beratungsangebote & Leistungen
Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr
Als Landwirt oder Lohnunternehmer sind Sie täglich im Straßenverkehr unterwegs. Dabei ist eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Haben Sie oder Ihre Mitarbeiter den richtigen Führerschein? Sind die Fahrzeuge und …
Mehr lesen...Drittmittelprojekte
5G Smart Country
Ausgangslage Weltbevölkerungswachstum, Ressourcenverknappung und schwieriger werdende klimatische Bedingungen machen es erforderlich, noch mehr Nahrung zu produzieren. Laut Prognosen muss die landwirtschaftliche Erzeugung mind. um 50% erhö…
Mehr lesen...Abibewässerung
Ausgangslage Die durch den Klimawandel zunehmend negative klimatische Wasserbilanz in der Vegetationsperiode führt zu einem erhöhten Bedarf an Wasser für die Feldberegnung. Gleichzeitig erfordert die zunehmende Nutzungskonkurrenz um …
Mehr lesen...ADAM
Ausgangslage ADAM ist ein 42-monatiges transdisziplinäres Forschungs- und Umsetzungsprojekt zur Steigerung der Biodiversität im Intensivgrünland. Es sind Partner aus der Wissenschaft (Bewilligungsempfänger Universität Gö…
Mehr lesen...AGrON
Ausgangslage In Deutschland gibt es regionale Unterschiede beim landwirtschaftlichen Nährstoffanfall. So gibt es beispielsweise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Landkreise mit starkem Nährstoffüberschuss, aber auch …
Mehr lesen...AQUARIUS
Ausgangslage Die Niederschläge in der östlichen Lüneburger Heide sind deutlich niedriger als im übrigen Niedersachsen. Der eigentliche Wasserbedarf der landwirtschaftlichen Kulturen liegt dann oftmals sogar noch über …
Mehr lesen...Beratungsgrundlagen Umsetzung Düngeverordnung
Ausgangslage Neue bundeseinheitliche rechtliche Anforderungen sowie zusätzlich landesweit geltende neue Regelungen ab 2021 fordern seitens der Landwirtschaft intensive Anpassungsmaßnahmen mit dem Ziel eines verstärkten Umwelt- und …
Mehr lesen...