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Baraltenteil bei der Hofübergabe – was ist notwendig und leistbar?

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Bei einer Hofübergabe geht es u.a. auch ums Geld. Neben der Abfindung der weichenden Erben, die idealerweise für alle Beteiligten gerecht und angemessen sein soll, ist auch die Bemessung des Baraltenteils häufig ein Diskussionspunkt. Während es zu der Abfindung zumindest eine rechtliche Regelung in der Höfeordnung gibt, ist die Höhe des Baraltenteils reine Verhandlungssache.

Sozioökonomische Beratung
Sozioökonomische BeratungWolfgang Ehrecke
Verständlicherweise wollen die Altenteiler ausreichend abgesichert sein und ihren Lebensstandard im Alter nicht wesentlich zurückschrauben. Oftmals ist auch der Wunsch bei den Abgebern vorhanden, dass sie dem „Hof nicht zu sehr auf der Tasche liegen“ - zumal wenn auch noch Abfindungen an die Kinder bzw. Geschwister zu leisten sind. Berücksichtigung finden sollte bei der Diskussion, dass das Baraltenteil auch als eine Verzinsung für das in den Hof eingebrachte Geld und Arbeit durch die Hofübergeber zu sehen ist – insbesondere, wenn keine alternative Altersabsicherung in den Jahren der Bewirtschaftung z.B. durch Immobilien, Kapitalanlagen usw. erfolgte. Hier Lösungen zu finden, die allen Interessen gerecht werden, bedürfen einiger Überlegung, Gesprächen mit allen Beteiligten und u.U. auch Beratung.

Was kann der Hof tragen?

Welches Baraltenteil tragbar ist, hängt von der nachhaltigen Wirtschaftlichkeit des Betriebes ab, aber auch von der Fremdkapitalbelastung, dem Anlagevermögen und den nötigen Wachstumsschritten.

Aus dem Gewinn des übernommenen Betriebs hat der Übernehmer oder die Übernehmerin die Entnahmen zu tätigen. Neben den eigenen Lebenshaltungskosten sind das auch die Kredittilgungen, die privaten Versicherungen (vorrangig Sozialversicherung) und die Einkommenssteuer. Es muss aber auch eine gewisse Eigenkapitalreserve gebildet werden, um nötige Wachstumsinvestitionen mit Eigenkapital zu finanzieren und damit den Betrieb entwicklungsfähig halten zu können sowie auch eine eigene Altersabsicherung für sich selbst und die Familie aufzubauen. Pauschal kann man sagen, dass bei stabilen Betrieben mit überdurchschnittlichen Gewinnen und entsprechenden Entnahmen auch höhere Baraltenteilsleistungen möglich sind. Außerlandwirtschaftliche Einkünfte z.B. aus Windkraft oder Fotovoltaik verbessern oftmals die Situation.

Was benötigen die Altenteiler?

Aus Sicht der Übergeber und Altenteiler verändert sich auf der Kostenseite einiges. Sie erhalten in der Regel ein Wohnrecht auf der Hofstelle und zum Teil werden auch die mietähnlichen Nebenkosten von der übernehmenden Partei übernommen. Auf der Ausgabenseite fallen somit viele Positionen weg. Finanziert werden müssen auch hier die Lebenshaltungskosten einschließlich Auto, Urlaub, Hobbys usw. - dann natürlich auch noch die privaten Versicherungen und Steuern sowie Rücklagen für Anschaffungen usw.. Aus der Beratungserfahrung heraus tun sich viele Altenteiler schwer damit, für sich selber zukünftige Ausgaben und Bedarfe zu beziffern. Hilfreich sind hierfür frühzeitige Aufzeichnungen über einen längeren Zeitraum z.B. in einem Haushaltsbuch.

Den gesamten zukünftigen Ausgaben werden die Einkünfte aus den Renten und ggfs. anderen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder auch Gewerbe (z.B. Fotovoltaik) gegenübergestellt. Die Differenz zwischen Bedarf und Einkünfte wird dann idealerweise durch das Baraltenteil ausgeglichen. Abschließend muss dann „nur noch“ eine Abstimmung mit den Übernehmern erfolgen. Je weiter die Vorstellungen der Übernehmer und Übergeber auseinander liegen, umso intensiver wird dann auch der Austausch über die Vereinbarung dazu sein müssen.

Diese sowie auch weitere Punkte werden in unseren regelmäßig stattfindenden Hofübergabeseminaren behandelt. Bei Interesse melden Sie sich hier gerne an oder sprechen die Sozioökonomischen BeraterInnen vor Ort direkt an.