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Arbeitskreise Agrarbüro: Gemeinsame Veranstaltung zu digitalen Unterschriften

Webcode: 01044030

Premiere: Am 11. März fand die erste gemeinsame Online-Veranstaltung der Arbeitskreise Agrarbüro für Frauen in der Landwirtschaft statt. 86 Teilnehmerinnen aus ganz Niedersachsen informierten sich über digitale Unterschriften und die BundID. Der Referent Markus Hagge, Volljurist der Verbraucherzentrale Niedersachsen, erklärte die rechtlichen und technischen Aspekte elektronischer Signaturen.

Erste gemeinsame Online-Veranstaltung dder Arbeitskreise Agrarbüro für Frauen in der Landwirtschaft
Erste gemeinsame Online-Veranstaltung der Arbeitskreise Agrarbüro für Frauen in der LandwirtschaftAnne Dirking
Digitale Unterschriften basieren auf kryptografischen Verfahren und gewährleisten Authentizität, Integrität und Sicherheit. Sie sind nicht zu verwechseln mit einfachen elektronischen Signaturen, wie eingescannten Unterschriften, die keine rechtliche Sicherheit bieten.

Die eIDAS-Verordnung definiert drei Stufen elektronischer Signaturen:

Einfache elektronische Signatur (EES): Beispielsweise Unterschriften auf Paketscannern, geringe Sicherheit.

Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES): Erfordert Identifikation des Unterzeichners, erhöhte Sicherheit.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Höchstes Sicherheitsniveau, rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Sicherheit und Anwendungsbereiche
Digitale Signaturen sind manipulationssicher und weit verbreitet in Bereichen wie Vertragswesen, Finanzdienstleistungen und Gesundheitswesen. Qualifizierte Signaturen sind für bestimmte Dokumente, wie Arbeitsverträge, verpflichtend. Für die Nutzung werden spezielle Software (z. B. DocuSign, Adobe Acrobat) und in manchen Fällen Hardware, wie Kartenlesegeräte, benötigt. Vertrauenswürdige Anbieter werden von der Bundesnetzagentur gelistet.

Die BundID – Digitale Verwaltung leicht gemacht
Zum Abschluss der Veranstaltung stellte Andreas Fitschen von der Landwirtschaftskammer (Außenstelle Stade) die BundID vor. Dieses Konto dient der digitalen Identifikation für Behördenanliegen. Es erleichtert unter anderem die Antragstellung für den Agrarantrag, da er ohne Datenbegleitschein eingereicht werden kann.

Hier lesen Sie, wie Sie den Sammelantrag ohne Datenbegleitschein einreichen. 

Fazit und Ausblick
Digitale Unterschriften bieten eine zukunftsweisende Alternative zur handschriftlichen Unterschrift. Während sie für Unternehmen und Verwaltungen immer wichtiger werden, bleibt abzuwarten, ob sie sich langfristig auch im privaten Bereich durchsetzen.

 

Auch im kommenden Jahr wird es eine gemeinsame Online-Veranstaltung aller Arbeitskreise geben.
Wir informieren Sie auf unserer Website und in unserem Newsletter Agrarbüro

 

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