Vermarktung von Hühnereiern
Das Ei ist mit seiner natürlichen Verpackung, der Schale, ist ideal für die Direktvermarktung geeignet. Doch das Geschäft mit dem Ei hat so seine Tücken. Bei der Vermarktung der Eier sind eine Reihe von Vorgaben zu beachten. Die einfachste Form der Vermarktung, ist der Verkauf direkt ab Hof. Auch bei der Lieferung der Eier direkt an die Haustür der Verbraucher (unter 100 km vom Ort der Produktion) sind wenig Vorgaben zu beachten. So müssen die Eier auf diesen Vertriebswegen nicht gestempelt oder anderweitig gekennzeichnet werden.
Voraussetzung für die Vermarktung ungestempelter und nicht gekennzeichneter Eier ab Hof bzw. an der Haustür ist, dass die Eier lose und unsortiert von 30er Paletten oder aus Körben angeboten werden. Empfehlenswert ist die Angabe des Legedatum bzw. des Mindesthaltbarkeitsdatums auf einem Schild neben den Eiern.
Des Weiteren sollte für den Kunden der Name des Direktvermarkters erkennbar sein. Dies kann durch ein kleines Schild neben den Eiern, Türschilder oder anderweitige Beschilderungen erfolgen. Wie jede Tätigkeit mit Lebensmitteln muss auch der Eierverkauf vor Beginn der Tätigkeit beim Veterinäramt gemeldet werden. Die Beantragung eines Erzeugercodes (Registrierung) ist erst Vorschrift, wenn mehr als 350 Legehennen gehalten werden.
Beim Verkauf auf dem Wochen- und Bauernmarkt gelten andere Regeln
Sollen die Eier auf einem Wochenmarkt verkauft werden, ist bereits bei weniger als 350 Legehennen eine Registrierung des Betriebes notwendig. Unabhängig von der Anzahl der Legehennen ist beim Verkauf auf dem Markt nämlich die Kennzeichnung der Eier mit dem Erzeugercode notwendig. Das Aufbringen des Erzeugercodes kann mit einem Stempel per Hand erfolgen. Der Stempelabdruck muss lesbar und fehlerfrei sein, wobei 20 Prozent Abweichungen toleriert werden. Erfolgt keine Sortierung der Eier nach Güte- und Gewichtsklassen, sind weitere Kennzeichnungselemente beim Verkauf loser Eier auf dem Wochenmarkt nicht notwendig.
Verkauf in Kleinpackungen oder an Wiederverkäufer - jetzt wird eine Packstelle benötigt
Wer Eier in Kleinpackungen wie 6er oder 10er Schachteln anbieten will, benötigt zumindest eine Packstelle nach Marktrecht mit
- einer geeichten Waage,
- einer Eierdurchleuchtungslampe um die Qualität der Eier zu überprüfen,
- einer Schablone zur Feststellung der Luftkammerhöhe, damit zu alte Eier aussortiert werden können und
- einem Gerät (Stempel) zum Kennzeichnen der Eier (wenn die Eier in der Packstelle mit einem Erzeugercode versehen werden sollen).
Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves). Auf der Außenseite der Kleinverpackungen ist laut Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 das Gesamtgewicht der Eier in Gramm anzugeben. Ergänzend ist der Hinweis „Eier verschiedener Größe“ oder ein anderer entsprechender Vermerk notwendig.
Alle Direktvermarkter mehr als ein Drittel Ihrer Produktionsmenge an Eiern über einen Handelspartner (Einzelhandel, Bäcker, Kiosk, anderer Direktvermarkter usw.) vermarkten oder die Eier nach Größe und Güteklasse sortiert anbieten wollen oder einen Absatzradius von mehr als 100 Kilometern haben, benötigen eine Packstelle nach Markt- und Hygienerecht. Die Zulassung erfolgt ebenfalls durch das Laves. Die Packstelle muss über folgende technische Anlagen, die für die ordnungsgemäße Behandlung der Eier erforderlich sind, verfügen:
- Durchleuchtungsmöglichkeit
- Gerät zur Feststellung der Luftkammerhöhe
- Anlage zum Sortieren der Eier nach Gewichtsklassen
- geeichte Waage(n) zum Wiegen der Eier
- Geräte (Stempel) zum Kennzeichnen der Eier
Die Räumlichkeiten der Packstelle und die technischen Einrichtungen müssen in einem guten Zustand sowie sauber und frei von Fremdgerüchen sein. Diesbezüglich empfiehlt sich ein Blick in die EU- Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und 853/2004 über Lebensmittelhygiene und die Leitlinie für eine gute Hygienepraxis für Eierpack- und Eiersammelstellen.
Für alle Verkaufswege gilt:
Ob ab Hof, an der Haustür, auf dem Wochenmarkt oder über Wiederverkäufer, Eiervermarkter haben einige grundsätzliche Hygienemaßnahmen einzuhalten:
- Eier müssen unmittelbar nach dem Legen bis zur Abgabe an den Verbraucher sauber, trocken und frei von Fremdgeruch gelagert sowie wirksam vor Stößen und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden.
- Vor dem Verkauf sollten Eier bei einer möglichst konstanten Temperatur gelagert und nicht gekühlt werden. Werden Eier gekühlt, sollten sie bis zum Verbrauch bei dieser Temperatur gelagert werden. Temperaturschwankungen wirken sich nachteilig auf die Eiqualität aus. Auftretendes Kondenswasser beschädigt die natürliche Schutzschicht der Eischale und Keime können in das Innere des Eis eindringen.
- Es dürfen nur saubere und unverletzte Eier vermarktet werden.
- Hühnereier dürfen generell nicht gewaschen oder anderweitig gereinigt werden, damit die Schutzschicht nicht zerstört wird.
- Gebrauchte Eierschachteln bzw. 30er Eierpappen dürfen nicht wiederverwendet werden. Der Grund: Vermeidung einer Verschleppung von Krankheitserregern.
- Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist verpflichtend.
Seminare bzw. Webseminare rund um das Thema Direktvermarktung finden Sie hier ...
Kontakte
Sabine Hoppe
Beraterin Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte
30 Jahre Bauernmarkt in Hannover
Ein Bauernmarkt sollte sein, was das Wort verspricht: Ein Markt, auf dem Landwirte aus der Region ihre selbsterzeugten Produkte anbieten. Das dachten sich vor über 30 Jahren auch die Initiatoren der heutigen Bauernmärkte in …
Mehr lesen...Noch keinen „Führerschein“ für die Herstellung von Milch, Quark, Eis und Co?
Milch pasteurisieren, Joghurt, Quark sowie Eis selber herstellen um die Produkte direkt an den Verbraucher zu verkaufen, das ist doch gar nicht so schwierig. Oder? Wer Milch pasteurisiert oder zu Milchprodukten verarbeiten will, ben…
Mehr lesen...Perspektive statt Leerstand
Stark schwankende Marktpreise, Betriebsumstellung und Aufgabe von Produktionsrichtungen, rechtlich vorgegebene Änderungen in der Tierhaltung oder auch Modernisierungen im Betrieb führen vermehrt dazu, das ältere …
Mehr lesen...Niedersachsens Ernährungsstrategie – die Landwirtschaftskammer beteiligt sich an der Umsetzung
Als eines von wenigen Bundesländern hat Niedersachsen eine Ernährungsstrategie. Wer auf einen Klick sehen möchte, welche Empfehlungen die Strategie macht und wer diese wie praktisch umsetzt, wird in einer Online-Datenbank fündig. …
Mehr lesen...Fachberaterinnen für Einkommenskombinationen bilden sich fort
Ein beeindruckender Hof! Die niedersächsischen Fachberaterinnen für Direktvermarktung, Gästebeherbergung und Bauernhofgastronomie konnten auf dem Hof Kunitz in Lüchow erleben, was in einer strukturarmen Region möglich …
Mehr lesen...Verkaufsautomaten - Regelmäßige Reinigung und Hygiene ist ein Muss
Immer mehr Landwirte steigen in die Direktvermarkung ein. Neben einem Hofladen ist der Absatz über einen Verkaufsautomaten weit verbreitet. Durch das stetig wachsende Automatennetzwerk wird auch das Angebot an Verkaufsautomatentypen immer gr&…
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Veranstaltungen
Fachkenntnisschulung zur Be- und Verarbeitung von Milch
26.11.2024 - 17.12.2024
Regionale Lebensmittel liegen im Trend. Das wissen auch Milcherzeuger und nehmen die Vermarktung ihrer Milch immer häufiger selber in die Hand. Mit dem Aufbau einer eigenen Hofmolkerei wollen sie mehr Wertschöpfung in das eigene Unternehmen…
Mehr lesen...AgrarBüromanagerin I
26.11.2024 - 11.02.2025
AgrarBüromanagerin I – qualifiziert und kompetent im Agrarbüro Frauen in der Landwirtschaft nehmen eine Schlüsselposition ein. Damit nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt, sondern auch der Betrieb lä…
Mehr lesen...Bereit für die E-Rechnung!
03.12.2024
Die elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) macht auch vor der Landwirtschaft nicht halt: Ab 1. Januar 2025 werden E-Rechnungen zwischen Unternehmen Pflicht. Ab dann müssen Sie damit rechnen, die ersten E-Rechnungen geschickt zu bekommen. …
Mehr lesen...Bereit für die E-Rechnung!
03.12.2024
Die elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) macht auch vor der Landwirtschaft nicht halt: Ab 1. Januar 2025 werden E-Rechnungen zwischen Unternehmen Pflicht. Ab dann müssen Sie damit rechnen, die ersten E-Rechnungen geschickt zu bekommen. …
Mehr lesen...Bereit für die E-Rechnung!
03.12.2024
Die elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) macht auch vor der Landwirtschaft nicht halt: Ab 1. Januar 2025 werden E-Rechnungen zwischen Unternehmen Pflicht. Ab dann müssen Sie damit rechnen, die ersten E-Rechnungen geschickt zu bekommen. …
Mehr lesen...Bereit für die E-Rechnung!
04.12.2024
Die elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) macht auch vor der Landwirtschaft nicht halt: Ab 1. Januar 2025 werden E-Rechnungen zwischen Unternehmen Pflicht. Ab dann müssen Sie damit rechnen, die ersten E-Rechnungen geschickt zu bekommen. …
Mehr lesen...Beratungsangebote & Leistungen
Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude
Leerstehende Gebäude auf den Höfen - und was tun? Die Ideen sind zahlreich, die Möglichkeiten vielleicht eingegrenzt. Neuer Betriebszweig? Wohnraum? Lagerraum? Bevor Sie Ihr Projekt angehen, unterstützen wir Sie gerne bei&…
Mehr lesen...Produktpreiskalkulation Direktvermarktung
Die professionelle bäuerliche Direktvermarktung ist immer mit Investitionen verbunden. Daher ist vor Einstieg in den Betriebszweig, bei Einführung von neuen Produkten und als Kontrolle zwischendurch die Wirtschaftlichkeit zu überpr&…
Mehr lesen...Betriebszweiganalyse Direktvermarktung
Ist die Direktvermarktung Ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse ein wichtiger Betriebszweig oder soll es vielleicht einer werden? Wie wirtschaftlich ist Ihre Vermarktung?
Mehr lesen...Unternehmensentwicklung Direktvermarktung
Sie wollen Ihre Direktvermarktung stabilisieren oder weiterentwickeln? Auch neue Vermarktungswege sind für Sie von Interesse? Sie benötigen für einen Förderantrag eine Stellungnahme? Wir analysieren mit Ihnen Ihre Stärken und…
Mehr lesen...Lebensmittelkennzeichnung
Sie vermarkten Ihre Erzeugnisse direkt? Sie haben Fragen zur richtigen Kennzeichnung Ihrer Produkte im Rahmen der Etikettengestaltung?
Mehr lesen...Hygienekonzept und betriebliche Eigenkontrollen
Sie vermarkten Ihre Erzeugnisse direkt und/oder haben ein gastronomisches Angebot? Sie benötigen ein individuelles Hygienekonzept für Ihren Betriebszweig?
Mehr lesen...Drittmittelprojekte
5G Smart Country
Ausgangslage Weltbevölkerungswachstum, Ressourcenverknappung und schwieriger werdende klimatische Bedingungen machen es erforderlich, noch mehr Nahrung zu produzieren. Laut Prognosen muss die landwirtschaftliche Erzeugung mind. um 50% erhö…
Mehr lesen...Abibewässerung
Ausgangslage Die durch den Klimawandel zunehmend negative klimatische Wasserbilanz in der Vegetationsperiode führt zu einem erhöhten Bedarf an Wasser für die Feldberegnung. Gleichzeitig erfordert die zunehmende Nutzungskonkurrenz um …
Mehr lesen...ADAM
Ausgangslage ADAM ist ein 42-monatiges transdisziplinäres Forschungs- und Umsetzungsprojekt zur Steigerung der Biodiversität im Intensivgrünland. Es sind Partner aus der Wissenschaft (Bewilligungsempfänger Universität Gö…
Mehr lesen...AGrON
Ausgangslage In Deutschland gibt es regionale Unterschiede beim landwirtschaftlichen Nährstoffanfall. So gibt es beispielsweise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Landkreise mit starkem Nährstoffüberschuss, aber auch …
Mehr lesen...AQUARIUS
Ausgangslage Die Niederschläge in der östlichen Lüneburger Heide sind deutlich niedriger als im übrigen Niedersachsen. Der eigentliche Wasserbedarf der landwirtschaftlichen Kulturen liegt dann oftmals sogar noch über …
Mehr lesen...Beratungsgrundlagen Umsetzung Düngeverordnung
Ausgangslage Neue bundeseinheitliche rechtliche Anforderungen sowie zusätzlich landesweit geltende neue Regelungen ab 2021 fordern seitens der Landwirtschaft intensive Anpassungsmaßnahmen mit dem Ziel eines verstärkten Umwelt- und …
Mehr lesen...