Reinigungsleitfaden für Kartoffellagerhäuser veröffentlicht
Nach dem Auslaufen der Zulassung des PSM-Wirkstoffes Chlorpropham müssen kontaminierte Lagerhäuser und Ausrüstungsgegenstände gründlich gereinigt werden, um ein Überschreiten der neuen Rückstandshöchstgehalte zu vermeiden. Wie Sie dabei am besten vorgehen, wird Ihnen im folgenden Beitrag anhand des offiziellen Reinigungsleitfadens vorgestellt.
Die Europäische Kommission hat bereits im vergangenen Jahr entschieden, die Genehmigung von Chlorpropham (CIPC) als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Die Zulassungen chlorprophamhaltiger Pflanzenschutzmittel sind daher in Deutschland am 31. Juli 2019 ausgelaufen. Aus den Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes bzw. der Durchführungsverordnung (EU) 2019/989 ergibt sich die Festlegung einer Abverkaufs- und einer Aufbrauchfrist. Die festgelegte Abverkaufsfrist endete am 31. Januar 2020, die Aufbrauchfrist endet am 8. Oktober 2020.
Chlorprophamhaltige Pflanzenschutzmittel wurden langjährig als Keimhemmungsmittel in der Kartoffellagerung eingesetzt. Die Anwendung erfolgte einerseits als Knollenbehandlung bei der Einlagerung durch Besprühen oder Bestäuben der Einlagerungsware und andererseits durch Heißverneblung in das Lager während der Lagerperiode. Die Verteilung des Wirkstoffes im gesamten Lagerraum wurde hierbei durch den Umluftbetrieb erreicht. Bedingt durch die Wirkstoffeigenschaften und die Ausbringtechnik der chlorprophamhaltigen Keimhemmungsmittel sind in behandelten Lagerhäusern nachweisbare Rückstände des Wirkstoffes auf sämtlichen Bestandteilen des Baukörpers sowie der gesamten Lagerungs- und Fördertechnik zu erwarten. Daher sind Lagerräume nach dem Ende der Behandlung nicht rückstandsfrei und ein Übergang des Wirkstoffes auf eingelagerte Knollen ist zu erwarten. Da der Wirkstoff einer nur geringen Abbaurate unterliegt, ist ein Nachweis des Wirkstoffes auch in Knollen möglich, welche in mehrjährig nicht behandelten Lagerhäusern eingelagert wurden.
Im Zuge der Nichtgenehmigung des Wirkstoffes Chlorpropham werden auch die zulässigen Rückstandshöchstgehalte angepasst. Der aktuelle Rückstandshöchsgehalt für Kartoffeln beträgt 10 mg/kg Frischmasse. Die übliche Vorgehensweise, bei der für einen nicht zugelassenen Wirkstoff die Nachweisgrenze als Rückstandshöchstgehalt festgesetzt wird, würde in diesem Fall dazu führen, dass Kartoffeln, welchen in einem ehemals mit CIPC behandelten Lagerhaus eingelagert werden, die geforderten Rückstandshöchstgehalte mit großer Wahrscheinlichkeit überschreiten würden. Eine europäische Arbeitsgruppe bemüht sich daher aktuell darum, einen vorübergehenden Rückstandshöchstgehalt für Chlopropham zu erwirken. Ziel ist es, einen Rückstandshöchstgehalt zu definieren, der einerseits die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet und andererseits die mögliche Belastung von in ehemals behandelten Lagerhäusern eingelagerten Kartoffeln berücksichtigt. Ungeachtet dieser Bemühungen müssen alle mit Chlorpropham bzw. CIPC-behandelten Kartoffeln in Berührung gekommenen Lagerhallen und Ausrüstungsgegenstände nach der Auslagerung der Ernte 2019 intensiv gereinigt werden.
Seitens der Kartoffelwirtschaft wurden durch eine multinationale Arbeitsgruppe der europäischen Kartoffelbranche, die Potato Value Chain (PVC), Verfahrensanweisungen für die Reinigung von Kartoffellagerhäusern erstellt. Für die Kartoffelbranche in Deutschland haben der Deutsche Kartoffelhandelsverband e. V. (DKHV) und der Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie e. V. (BOGK) diese Arbeit eng begleitet und fachlich wie inhaltlich unterstützt. Die Empfehlungen basieren auf den Ergebnissen von in Deutschland sowie in weiteren europäischen Ländern durchgeführten Reinigungsversuchen.
Zur Reduzierung von CIPC-Rückständen sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Behandlungen mit Chlorpropham unverzüglich einstellen. Verfügbare Alternativprodukte einsetzen, um Erfahrungen zu sammeln. Keine Behandlung zur Einlagerung 2020, auch wenn der rechtliche Rahmen dieses theoretisch noch ermöglichen sollte.
- Kartoffelläger, sämtliche Lagereinrichtung und Fördertechnik unmittelbar nach Auslagerung der Ernte 2019 zunächst gründlich mit Trockenreinigungsverfahren reinigen und, wo notwendig, mit Nassreinigungsverfahren nacharbeiten.
- Werden bereits Alternativprodukte in ehemals behandelten Lagerhäusern eingesetzt, so sollten unbedingt Knollenproben zur Analyse gegeben werden, um die individuelle Belastung des Lagers zu ermitteln.
- Bei Kistenlagern: Kisten sofort nach der Auslagerung gründlich reinigen und im Freien unter Witterungseinfluss aufstellen. Bei Einlagerungsbehandlung: Besonderes Augenmerk auf die Reinigung der Fördertechnik legen.
- Da sich in Abhängigkeit von der Temperatur im geschlossenen Raum ein Sättigungsdampfdruck einstellt, sollte in leerstehenden Lagerräumen ein Luftaustausch ermöglicht werden.
- Reinigungsmaßnahmen sind schriftlich und bildlich zu dokumentieren. Der Abnehmer der Ware kann eine Dokumentation der durchgeführten Reinigungsmaßnahmen verlangen.
Die vollständige „Reinigungsrichtlinie zur Reduzierung von Chlorpropham (CIPC) in Kartoffellagerhallen/einschließlich Lagereinrichtung“ finden Sie beigefügt zum Download.
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