Erstaufgeforstet – und was nun?
Die Einführung der Erstaufforstungsprämie in den 90er Jahren zeigte Wirkung: Zahlreiche, bis dahin landwirtschaftlich genutzte Flächen wurden umgewandelt. Zwei Jahrzehnte später ist in den jungen Beständen einiges zu tun – dazu eine Checkliste von Bezirksförster Dieter Scholz aus der Land & Forst 2/15.
Die Hochwelle der Erstaufforstungen ist vorüber und die Zeit der 20-jährigen Prämienzahlung in vielen Fällen bereits abgelaufen. Inzwischen sind die Flächen aus der Kulturpflege herausgewachsen. Diese stellte sich mitunter als mühsamer als gedacht heraus, weil z.B. aufgrund von Pflanzenausfall, aufwändiger Mäusebekämpfung (vor allem Schermaus) oder stark verdämmender Begleitvegetation nachgebessert werden musste. Wie präsentieren sich die Flächen heute? Folgende Maßnahmen sollten geprüft und eingeleitet werden, sofern nicht ohnehin schon geschehen.
Was zu prüfen ist:
- Abbau eines damals errichteten Wildschutzzaunes: die Bäume sind nun aus „dem Äser“ gewachsen. Bereits bei Anlage war der später notwendige Abbau bekannt und verpflichtend.
- Sofern kein Gatter nötig war und einzelne Bäume durch Drahthosen oder Fegeschutzstäbe geschützt wurden, müssen diese ebenfalls nun entfernt werden (Gefahr des Einwachsens).
- Einsammeln von Mäuseköderstationen, die zum Schutz vor Mäusefraß verteilt wurden.
- Läuterung der Flächen:schlecht geformte, vorwüchsige Bäume („Protzen“) müssen entfernt werden, damit sie die besser geformten Bäume nicht noch mehr bedrängen bzw. um diese besser zu fördern. Hierzu gehört evtl. auch eine Stammzahlreduzierung oder der Aushieb von zu viel unerwünschter Naturverjüngung anderer Baumarten.
- Dabei hat sich die Auswahl von Z-Stämmen (= Zukunftsstämme) forstlich bewährt, die es freizustellen und zu fördern gilt.
- Die Auswahl geeigneter, zu astender Bäume (Wertastung); diese kommt vor allem bei Vogelkirsche und Douglasie in Betracht. Anlage einer Feinerschließung durch Rückegassen: Sofern nicht bereits erfolgt, kann beim Gassenaufhieb Nutzholz anfallen. Diese Maßnahme gilt als Grundvoraussetzung für die weitere Bewirtschaftung. Und es macht es ohnehin wenig Sinn, gute Bäume zunächst zu fördern, um sie dann später für eine Rückegasse wieder zu opfern. Vor allem auf den eher nährstoffreicheren Erstaufforstungen im südniedersächsischen Bergland können bereits erste Durchforstungen mit Nutzholzerträgen erfolgen, und sei es „nur“ zur Brennholzgewinnung für den eigenen Herd.
Anreize zur Aufforstung bot die in den 90er Jahren in den Förderrichtlinien verankerte Erstaufforstungsprämie.
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Fazit
Erstaufgeforstete Flächen zeigen häufig eine erstaunliche Wuchsdynamik. Jetzt gilt es, sie in geeignete forstliche Bahnen zu lenken. Später lassen sich die Weichen kaum noch stellen, die Erfolgsaussichten verschlechtern sich. Lassen Sie sich daher von Ihrer Försterin / Ihrem Förster beraten. Schließlich ist außer finanziellen Aufwendungen meist auch viel Herzblut in die Aufforstung geflossen und erste Renditen aus der Investition könnten erzielt werden.
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