Mutterkühe ökologisch halten
Mutterkühe ökologisch halten - Was gibt es zu beachten? Welche Änderungen kommen bei einer Betriebsumstellung auf Sie zu?
Die Mehrheit der Betriebe, die im vergangenen Jahr Umstellungsberatung durch die LWK Niedersachsen in Anspruch genommen haben, sind schwerpunktmäßig Mutterkuhbetriebe. 2023 wurden in Niedersachsen in ökologischen Betrieben und in Betrieben in Umstellung 1.700 Mutterkühe mehr gehalten als noch im Vorjahr (s. Tabelle).
Jahr | Anzahl ökologisch gehaltener Mutterkühe in Niedersachsen* |
---|---|
2020 | 11.458 |
2021 | 11.002 |
2022 | 11.737 |
2023 | 13.454 |
*anhand der eingereichten Agraranträge mit BV1-Verpflichtung |
Mutterkühe in der ökologischen Haltung
Gerade bei Mutterkuhbetrieben sind es oft kleinere Änderungen, die eine Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung ermöglichen. Mutterkühe werden in der Regel auch in konventioneller Haltung im Sommer ganztägig auf der Weide gehalten und im Winter aufgestallt. Daher kommt die konventionelle Mutterkuhhaltung bezogen auf die Haltungsbedingungen den Vorgaben der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion schon sehr nahe.

Diese sieht vor, dass die Rinder Weidegang haben, wann immer es die Umstände gestatten (EU (VO) 2018/848 Anhang II Teil II 1.7.5). Es gilt also das Prinzip der Weidemaximierung und die Tiere müssen in der Vegetationsperiode so viel Zeit wie möglich auf der Weide verbringen. Eine Weide muss dabei stets den Grünlandcharakter aufrechterhalten. Das bedeutet, es wächst entsprechendes Grundfutter auf, das die Tiere aufnehmen können.
Im Winter ist es möglich, die Tiere aufzustallen – auch ohne Auslauf. Die Stallvorgaben der Verordnung (EU) 2018/848 und der dazugehörigen Durchführungsverordnungen müssen eingehalten werden. Die Mindeststallfläche richtet sich nach dem Lebendgewicht der Tiere und muss während der Winteraufstallung zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden. Eine Mutterkuh, die 700 kg wiegt, benötigt mindestens 7 m² Stallfläche. Außerdem braucht jedes Tier eine eingestreute Liegefläche und der Anteil von Spaltenboden darf maximal 50 Prozent des erforderlichen Platzangebots betragen. Je nach Stallsystem weichen die Empfehlungen des Platzangebotes von den Mindestanforderungen der EU-Öko Verordnung ab.
Umstellung auf ökologischen Landbau
Bei der Umstellung auf ökologischen Landbau müssen Sie sich an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2018/848 und der dazugehörigen Durchführungsverordnungen halten. In Niedersachsen kann die ökologische Bewirtschaftung des Betriebes über die BV1-Maßnahme der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gefördert werden (AUKM, BV1 Ökologischer Landbau).
Anträge auf Teilnahme an den AUKM können jeweils bis 15. Mai des jeweiligen Antragsjahres im Rahmen des Sammelantrags auf Agrarförderung gestellt werden. Diesen müssen Landwirtinnen und Landwirte über das Programm ANDI (Agrarförderung Niedersachsen Digital) einreichen.
Grünlandflächen werden bei Erstbeantragung in den ersten beiden Jahren mit 609 Euro pro Hektar gefördert. Danach beläuft sich der Fördersatz auf 284 Euro pro Hektar. Wenn Sie die BV1-Förderung Ökologischer Landbau beziehen möchten, verpflichten Sie sich Ihren gesamten Betrieb für mindestens fünf Jahre umzustellen. Außerdem benötigen Sie eine Kontrollstelle, die Ihren Betrieb entsprechend der Verordnung (EU) 2018/848 zertifiziert. Das bedeutet mindestens einmal jährlich eine zusätzliche Betriebskontrolle.
Änderung der Produktionstechnik
Die Anzahl der Tiere, die maximal im ökologischen Betrieb gehalten werden können, bezieht sich auf die Fläche, die dem Betrieb zur Verfügung steht (flächengebundene Tierhaltung). Hintergrund ist, dass maximal so viel organische Düngemittel erzeugt werden, wie im Biobetrieb auch ausgebracht werden dürfen.
Alle Produktionsmittel, die zugekauft werden, müssen der Verordnung (EU) 2018/848 entsprechen und für den ökologischen Landbau zugelassen sein.
Auch der Tierzukauf muss primär über Bio-Tiere erfolgen. Eine Ausnahmegenehmigung für den Zukauf konventioneller Zuchttiere können Landwirte nur dann beantragen, wenn keine biologischen Tiere verfügbar sind.
Mineralische Stickstoffdünger dürfen bei ökologischer Bewirtschaftung nicht mehr verwendet werden.
Nachsaaten müssen mit ökologisch zertifiziertem Saatgut erfolgen.
Je nachdem wie der Betrieb zuvor gewirtschaftet hat, können sich große oder kleine Änderungen im Betrieb und im betrieblichen Ablauf ergeben. Doch viele Betriebe halten die Vorgaben des ökologischen Landbaus bereits ein, ohne es zu wissen oder sich zertifizieren zu lassen.
Wenn Sie Ihren Betrieb umstellen wollen, wenden Sie sich gerne an die Umstellungsberatung ökologischer Landbau der LWK Niedersachsen. Diese kann Sie durch ihre jahrelange Erfahrung im Bereich Betriebsumstellung optimal beraten.
Fazit
- Wenn die Stallungen passen & Weidegang gewährt wird, sind oft nur geringe Änderungen notwendig, um Mutterkühe ökologisch zu halten
- Beratung hilft Ihnen bei der Umstellung
Kontakte

Katharina Bittner
Beraterin Umstellungsberatung, Ökologische Tierhaltung (Rind, kleine Wiederkäuer, Pferd)


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