Verträge sichten und überprüfen
Landwirte sollten regelmäßig ihre Versicherungsverträge prüfen, denn sie spielen für Familie und Betrieb eine große Rolle. Vertragsabschlüsse müssen gründlich durchdacht und auf die individuelle Situation genau zugeschnitten sein, sonst drohen eine schlechte Absicherung und unnütze oder zu hohe Prämien.
So verschieden wie die Lebensumstände bei Familien sind, so unterschiedlich müssen auch einzelne Risiken gewertet und abgesichert werden. Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages steht daher immer eine gründliche Vorsorgeanalyse, um zu prüfen, welche Versicherungen in welchem Umfang für die Familienmitglieder erforderlich sind. Da sich Lebensumstände häufig ändern, sollte auch die regelmäßige Überprüfung der vorhandenen Absicherung nicht vergessen werden.
Mindestabsicherung
Eine Grundabsicherung bietet die gesetzliche Sozialversicherung zu der innerhalb der Landwirtschaft unter dem Dach der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau folgende Bereiche gehören: Die Landwirtschaftliche Alterskasse, die Landwirtschaftliche Krankenkasse, die Landwirtschaftliche Pflegekasse und die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.
Diese Versicherungen bilden ein soziales Netz: Jede versicherte Person erhält eine Mindestabsicherung. Das bedeutet jedoch auch, dass nicht alle Risiken umfassend abgedeckt sind. Es liegt in der Verantwortung des Einzelnen für seine Familie und sich, die bestehenden Versicherungslücken zu erfassen und mit privaten Personenversicherungen preiswert zu schließen.
Risikolücken aufdecken
Alle Menschen sind von Geburt an bestimmten Risiken ausgesetzt, die sich unter die Begriffe Arbeitsunfähigkeit, gesundheitlicher Dauerschaden, Pflegebedürftigkeit und Tod zusammenfassen lassen. Die Ursachen für diese Risiken können in einem Arbeitsunfall, einem privaten Unfall oder einer Krankheit bestehen.
Der finanzielle Bedarf ist von der Höhe und von der Zeitdauer her unterschiedlich hoch - je nach Art des Risikofalles, der wirtschaftlichen Bedeutung der geschädigten Person innerhalb der Familie und der erbrechtlichen sowie der bisherigen wirtschaftlichen Lage. Bei Versicherungsanalysen lässt sich regelmäßig feststellen, dass durch Arbeitsunfall oder privaten Unfall ausgelöste Schäden in der Regel besser abgesichert sind als Schäden, die durch eine Krankheit hervorgerufen werden können.
Wenn man bei der Ermittlung der Risikolücke für die einzelnen Familienmitglieder davon ausgeht, dass der Risikofall durch eine Krankheit entsteht und diese Lücke mit entsprechenden privaten Versicherungen schließt, so hat man auch die Ursachen Arbeitsunfall und Freizeitunfall ausreichend abgesichert.
Notwendige Eigenmittel
Bei der Kalkulation der finanziellen Situation nach einem Schadenfall muss zwischen einmaligen Einnahmen und Ausgaben einerseits und laufenden Einnahmen und Ausgaben andererseits unterschieden werden. Einmalige Einnahmen können beispielsweise entstehen durch den Verkauf von Flächen, Gebäuden und Inventar, von denen dann einmalige Ausgaben, wie z.B. die Ablösung der bestehenden Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Steuern und Privathauskauf abgezogen werden müssen. Entsteht bei der Verrechnung ein Fehlbetrag, so ist diese Lücke durch private Versicherungen zu schließen. Ergibt sich ein Überschuss, kann dieser Überschuss unter Umständen zusätzlich verwendet werden um laufende Ausgaben zu bestreiten. Ob der Hof, vor allem im Todesfall eines Betriebsleiters, als Vorsorgequelle genutzt werden kann, entscheidet darüber hinaus auch die erbrechtliche Situation in der Familie des Verstorbenen. Sollte beispielsweise der Mann als Pächter des Hofes versterben und die Schwiegereltern noch Eigentümer des Betriebes sein, kann die hinterbliebene Ehegattin den Betrieb kaum als Vorsorgequelle für sich und die Kinder nutzen. Gleiches gilt, wenn im Hofübergabevertrag eine Rückübertragungsklausel für den Fall getroffen wurde, dass der Hofübernehmer vor dem Hofübergeber verstirbt.
Um die Risikolücken bei den laufenden Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln, sollten Berechnungsbögen verwendet werden, anhand derer man den Geldbedarf ermitteln kann. Mit solchen Bögen arbeiten z. B. die sozio-ökonomischen Berater/innen der Landwirtschaftskammer. Es wird empfohlen, bei der Kalkulation mit realistischen und nachhaltigen Werten zu rechnen.
Vermögen als Vorsorge
Neben einem evtl. Überschuss aus der Verwertung des Betriebsvermögens (soweit die Verwertung gewollt und möglich ist) können im Einzelfall auch vorhandene Vermögensanlagen als Vorsorgequelle genutzt werden. Hierzu zählen unter anderem Sparbücher, Bausparverträge, Pfandbriefe, Anleihen, Festgeld, Investmentfonds und Immobilien. Für die Bestreitung laufender Ausgaben nach einem Schadenfall können eventuell Kapitalerträge bzw. Nettopacht- oder Nettomieteinnahmen herangezogen werden. In einzelnen Fällen lassen sich laufende Ausgaben befristet auch durch Kapitalverzehr der o. g. Anlagen bestreiten. Auch vorhandene Versicherungen (z. B. Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen) werden in die Kalkulation aufgenommen, sofern diese Versicherungen von Art, Umfang und Laufzeit her für die persönliche Absicherung geeignet sind. Dabei sollte auch auf die Versicherungsbedingungen und die Preiswürdigkeit der vorhandenen Versicherungen geachtet werden.
Umfragen in landwirtschaftlichen Familien haben ergeben, dass die Art und Höhe der finanziellen Absicherung durch die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger sehr häufig überschätzt wird. So leistet beispielsweise die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft nur dann, wenn Schäden durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten entstanden sind. Sofern keine Höherversicherung bei der Berufsgenossenschaft besteht, ist auch die Höhe der Zahlungen bei Schäden durch Arbeitsunfälle in der Regel nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt einer Familie sicherzustellen. Auch die Erwerbsminderungsrenten bzw. Hinterbliebenenrenten der Landwirtschaftlichen Alterskasse reichen nicht aus, um davon zu leben. Wer eine Risikolücke ermittelt, sollte deshalb eine finanzielle Leistung der Berufsgenossenschaft überhaupt nicht berücksichtigen bzw. sollte die möglichen Ansprüche an die Landwirtschaftliche Alterskasse genau erfragen. Auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung infolge Erwerbsminderung bzw. auf Hinterbliebenenrenten haben Mitglieder der landwirtschaftlichen Familien keinen Anspruch, es sei denn, dass durch günstige Umstände entsprechende Pflichtbeiträge in den letzten Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalles geleistet wurden.
Passgenaue Verträge
Vorsorgelücken, die sich bei der Risikoanalyse ergeben, müssen mit maßgeschneiderten Versicherungsverträgen geschlossen werden. Dabei sollte auf ausreichende Versicherungssummen, angepasste Vertragslaufzeiten, gute Versicherungsbedingungen und preiswerte Beiträge geachtet werden. Wer die Ergebnisse der Vorsorgeanalyse konsequent umsetzt, hat weder zu hohe Versicherungsbeiträge noch Risikolücken.
Eine Vorsorgeanalyse spielt nicht nur dann eine Rolle, wenn bestehende Verträge geprüft werden, sondern auch immer dann,
- wenn sich die Lebensplanung bzw. -situation bei einem Familienmitglied grundlegend ändert,
- wenn betriebliche Investitionen oder Umstellungen anstehen,
- wenn die letzte Analyse schon länger her ist.
Um eine aussagekräftige und unabhängige Vorsorgeanalyse zu erhalten, bedarf es eines umfassenden Hintergrundwissens und auch einer gewissen Übung. Neutrale und sachkundige Berater helfen dort weiter.
Übrigens: Genauso wie die sich ändernden Lebensumstände eine situationsgerechte Anpassung der Personenversicherungen erforderlich machen, bedarf es auch einer regelmäßigen Kontrolle und Anpassung der Betriebs- bzw. Sachversicherungen, vor allem in Wachstumsbetrieben.
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