Was sind Schadens- und was Indexversicherungen?
Seit August 2024 gibt es für Niedersachsen, Bremen und Hamburg die gesetzliche Grundlage zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen. Gefördert werden können Schadens- und Indexversicherungen für verschiedene Risiken. Was genau der Unterschied zwischen Schadens- und Indexversicherungen ist wird in diesem Artikel erklärt.
Unabhängig von den neuen Fördermöglichkeiten ist eine Hagelversicherung für viele Betriebe fester Bestandteil der Ertragsschadenabsicherung. Möchte jemand seine Flächen gegen mehrere Gefahren gleichzeitig absichern, spricht man von einer Mehrgefahrenversicherung. Die Risiken Hagel, Sturm, Starkregen, Überschwemmungen und Starkfrost werden i.d.R. schadensbasiert versichert. Das bedeutet, dass im Versicherungsfall nach Begutachtung der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt wird.
Indexversicherung
Bei Trockenheit bzw. Dürre herrschen andere Voraussetzungen:
- Dürreschäden entstehen über einen längeren Zeitraum
- Dürreschäden sind nicht so eindeutig zu bewerten wie z.B. Hagelschäden
- Die Abgrenzung der Schadursachen ist schwieriger (Sind Ertragseinbußen wirklich nur auf Trockenheit zurückzuführen, oder haben Bodenart, Hangneigung, Bewirtschaftung, Sortenwahl,… maßgeblichen Einfluss?)
- Wenn Dürreschäden auftreten, treten sie großflächiger auf. Dadurch gibt es sehr viele geschädigte Flächen
Aus diesen Gründen werden Versicherungen gegen Trockenheit/Dürre ausschließlich als Indexversicherung angeboten. Dadurch ist die Entschädigung nicht von dem tatsächlich entstandenen betrieblichen Schaden abhängig. Eine Schadensmeldung ist in der Regel nicht nötig, auch eine Vor-Ort-Begehung findet bei den meisten Versicherern nicht statt. Der Versicherungsfall wird rein rechnerisch aus einem Index ermittelt, der auf statistischen Wetter- oder Ertragsdaten basiert.
So ein Index könnte beispielsweise sein, dass innerhalb von sechs Wochen weniger als 30 mm Niederschlag fallen. Wird dieser Sachverhalt erfüllt, erhält der Versicherungsnehmer die vereinbarte Auszahlung, unabhängig davon, ob es tatsächlich einen wirtschaftlichen Schaden gibt. Sollte es in dem Zeitraum 31 mm geregnet haben, gibt es keinerlei Entschädigung, auch wenn ein hoher Schaden entstanden sein sollte.
Welche Indizes gibt es?
Die meisten Indexversicherungen basieren auf Wetterdaten, wie der Niederschlagsmenge, der negativen täglichen Abweichung vom langjährigen Mittelwert oder der Anzahl niederschlagsarmer Tage. Es gibt aber auch Versicherungen, die auf Wetter- und Ertragsdaten basieren, wie z.B. auf einer Kombination von Bodenfeuchte und Landkreisertrag.
Worauf ist zu achten bei einer Indexversicherung?
Passende Datenbasis: Versicherer ziehen als Datengrundlage i.d.R. Werte des Deutschen Wetterdienstes heran. Das können die Daten von einer nahegelegenen Wetterstation sein. Diese spiegelt jedoch nicht immer die einzelbetrieblichen Verhältnisse wider. Einige Versicherer nutzen daher regional angepasste Datensätze z.B. nach den Verfahren HYRAS (Hydrometeorologische Rasterdatensätze) oder RADOLAN (Radar-Online-Aneichung), um das Wetter auf den einzelnen Betrieben bestmöglich abzubilden.
Bei einem ertragsbezogenen Index, z.B. einer Abweichung des durchschnittlichen Landkreisertrags, ist zu prüfen, ob der Landkreisertrag die betrieblichen Erträge abbildet. Sollte sich der eigene Betrieb beispielsweise auf einem trockeneren Standort des Landkreises befinden, wird dieser Index nicht unbedingt geeignet sein für die Absicherung dieser Flächen.
Versicherbare Kulturen: Bei wetterbasierten Indizes sind i.d.R. alle gängigen Kulturen einschließlich Grünland und Ackergras versicherbar. Bei ertragsbasierten Indizes ist Grünland nicht versicherbar, da für Grünland keine Durchschnitts- oder Landkreiserträge vorliegen.
Versicherungsleistung: Bei ertragsbasierten Versicherungen ist im Regelfall der mengenmäßige Ertragsverlust in Prozent abgesichert. Zusatzvereinbarungen über Inhaltsstoffe und Qualitätsschäden können je nach Kultur mitversichert werden oder sind schon eingeschlossen. Bei den niederschlagsbasierten Versicherungen variiert die Entschädigungsleistung zwischen 30% und 100% der Versicherungssumme.
Die Entschädigungsleistung erfolgt bei wetterbasierten Indizes relativ zeitnah. Muss der Versicherer erst auf die Veröffentlichung der Landkreiserträge warten, kommt es zu einer wesentlich späteren Auszahlung. Dies könnte vorrübergehend zu fehlender Liquidität führen. Eine Abschlagszahlung in schweren Schadenjahren ist allerdings möglich.
Kosten: Je geringer die vereinbarte Leistung, desto günstiger ist die Versicherungsprämie. Mit höheren Selbstbehalten können die Versicherungsprämien weiter gesenkt werden. Dabei sollte die Absicherung eines existenzbedrohenden Schadens aber im Fokus bleiben.
Beratung: Neben den führenden landwirtschaftlichen Spezialversicherern bieten weitere Versicherungsgesellschaften Dürreversicherungen an. Diese bieten allein die Absicherung von fehlendem Niederschlag an und sind damit sehr flexibel. Die Versicherung kann online und unabhängig von einer Hagelversicherung abgeschlossen werden. Allerdings gibt es bei diesen Versicherern keinen Ansprechpartner vor Ort und sie sind auch nicht förderfähig.
Fazit
Bei Abschluss einer Indexversicherung sollte man sich bewusst sein, dass im Schadensfall nicht der tatsächlich entstandene Schaden entschädigt wird. Daher sollte der gewählte Index unbedingt zum Betrieb passen und die einzelbetrieblichen Verhältnisse widerspiegeln. Um vergleichen zu können, gilt es, verschiedene Angebote einzuholen und nachzufragen, ob es auch rückwärtsgerichtete Auswertungen gibt, die darlegen, wann der Betrieb mit diesem Index in der Vergangenheit eine Entschädigung erhalten hätte.
Schadenminimierungsmaßnahmen, wie angepasste Fruchtfolge oder Beregnung, bleiben unabhängig vom Abschluss einer Versicherung empfehlenswert. Sie vermindern nicht die Entschädigungsleistung, sondern die tatsächlichen Schäden.
Auch wenn es inzwischen eine Förderung für Mehrgefahrenversicherungen gibt, sollte die Einschätzung des Versicherungsbedarf immer an erster Stelle stehen und nur Risiken, die im Schadensfall existenzbedrohende Folgen haben, sollten abgesichert werden. Ob der für eine Versicherung zu zahlende Betrag für den Betrieb leistbar ist und auch im Verhältnis zur Leistung steht, bleibt eine Einzelfallentscheidung.
Kontakte
Eva-Maria Asmussen
Beraterin Sozioökonomische Beratung
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