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Jetzt ist Zeit für Altersvorsorge

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In guten Jahren Geld fürs Alter zurücklegen. In schlechten Zeiten nicht durch feste Zahlungsverpflichtungen in die Enge getrieben werden und im schlimmsten Fall die Altersrücklagen wieder betrieblich nutzen können. Diese Anforderungen stellen Unternehmerinnen und Unternehmer an ihre Altersvorsorge. 
Wie kann dies konkret aussehen? Das Bild eines Blumenstraußes ist dafür gut geeignet. Ein bunter Blumenstrauß verschiedener Anlagen ist das Ziel.

Blumenstrauß
BlumenstraußWiebke Wennemer
Eine rote Rose macht noch keinen Strauß! 
Wenn ich mich zum Kauf einer Immobilie durchgerungen habe, ist dies ungemein beruhigend. Ich habe etwas fürs Alter getan. Nach dem anfänglich investierten Eigenkapital trägt sich die Wohnung bestenfalls durch die Mieteinnahmen selbst. Die jährliche Nebenkostenabrechnung und ein etwaiger Mieterwechsel sind machbar. Es bleibt das Risiko des großen Klumpens: Eine große Menge Kapital steckt in einer Anlage und ist nicht kurzfristig liquide. Weiterhin ist zu bedenken, dass die investierten betrieblichen Mittel langfristig aus der Landwirtschaft abgezogen sind und im Erbfall (ohne eigene Regelungen) nicht zusammen mit dem Betrieb vererbt werden. Bei testamentarischer Vererbung mit dem Hof bedeutet dies höhere Pflichtteile der weichenden Erben. Für die Immobilie sprechen die Abschreibungsmöglichkeiten. Diese fehlen hingegen beim Ackerflächenkauf. Die neue möglichst hofnahe Fläche bleibt dem Betrieb über Generationen, ist aber illiquide wie die Eigentumswohnung. Beides, Wohnung und landwirtschaftliche Fläche, sind aber natürlich beleihbar, wenn die nächste betriebliche Investition ansteht. 
Beleihen kann ich das ebenfalls sehr interessante Aktiendepot mit breit gestreuten ETF´s nicht. Dafür sind Aktien schnell veräußerbar. Vorzeitiger Verkauf sollte natürlich nicht das Ziel sein, sondern sukzessive Entnahme im Rentenalter, aber Liquidität vor Rentabilität bleibt das wichtige unternehmerische Kredo. 
Auch hohe Rentabilität zeigen die langjährigen Auswertungen breit gestreuter ETF´s. Daher sind diese für risikofreudigere Unternehmer eine schöne Blume für ihren Altersvorsorgeblumenstrauß. 
Oft wird die Investition außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes kritisch gesehen. „Das Kapital verzinst sich im Betrieb am besten.“ Dem kann durchaus so sein. Dennoch: Landwirtschaftliche Gewinne schwanken, dies kann durch die Diversifizierung der Einkommensquellen abgefedert werden. Investitionen im Unternehmen verursachen meinst mehr Arbeit. Ist die Automatisierung im Betrieb weitgehend ausgeschöpft, sind bei starker Arbeitsauslastung Investitionen in passive Einkommensarten eine Alternative.

Welche Blumen sind bereits verwelkt? Starre Versicherungsprodukte z.B. die Basisrente, landläufig Rürup-Rente genannt, hat deutlich an Attraktivität eingebüßt. Die Abschluss- und Verwaltungskosten, hohe Inflation und geringes Zinsniveau beeinflussen die Rentabilität. Rürup lockt natürlich weiterhin mit interessantem Steuervorteil. Es wird unversteuertes Geld eingezahlt und erst mit Auszahlung im Alter, zu dem dann gültigen persönlichen Steuersatz versteuert. Dieser Steuervorteil wird mit absoluter Kapitalbindung bezahlt. Geld, dass in ein Rürup-Produkt fließt, kommt erst durch die Rente wieder zurück. Eine ähnliche Trockenblume ist die viel kritisierte Riesterrente. Auch Landwirte sind durch ihre Rentenversicherungspflicht in der Alterskasse berechtigt zu riestern. Doch dies hat deutliche Tücken. Wir finden bei unserer Arbeit unzählige Riesterverträge denen die einkalkulierte staatliche Förderung fern bleibt. Hier ist die jährliche Prüfung des Vertrages unabdingbar.

Welche Blumen werden den bereits gehegt und gepflegt? Den Wert der Alterskassenrente sollten wir nicht unterschätzen. Der eingezahlte Euro verzinst sich etwa genauso wie ein Euro in der Deutschen Rentenversicherung. Neben der Rente gibt es u.a. Betriebs- und Haushaltshilfe, Reha-Leistungen sowie Erwerbsminderungsrentenschutz für die eingezahlten Beiträge. Dennoch machen viele Unternehmer/innen Gebrauch von der Befreiungsmöglichkeit z.B. im Fall gewerblicher Einkünfte. Diese Entscheidung ist gut zu abzuwägen. Ist die Mindestwartezeit bereits erreicht? Habe ich anderweitige Altersvorsorgeblumen und eine ausreichend hohe private Berufsunfähigkeitsversicherung? Habe ich einen Riestervertrag, der nicht mehr förderfähig ist, wenn ich mich aus der Alterskasse befreien lasse?
Unternehmer sind für ihre Altersvorsorge selbst verantwortlich. Landwirte stellen dabei mit der nicht auskömmlichen gesetzlichen Alterskassenrente keine Ausnahme da. Es ist ein wichtiger Arbeitsbereich der Unternehmensführung Altersvorsorge zu betreiben. Wird dieser vernachlässigt, hat die nächste Generation hohe Baraltenteilszahlungen zu leisten. Dies sind feste Verpflichtungen, die auch in schlechten Zeiten zu schultern sind. Der frühzeitige Aufbau von passiven Einkommensquellen fürs Alter schafft Betriebsentwicklungsfreiheit für die nächste Generation. 
Die hier angesprochenen Altersvorsorgeblumen sind nur beispielhaft zu sehen. Die Möglichkeiten sind unendlich. 
Zuletzt ist es nicht gesagt, dass ein Ehepaar gemeinsam das Rentenalter erreicht. Statistisch gesehen entet fast jede zweite Ehe durch Scheidung. Der eingeheiratete Ehepartner hat daher besonderen Bedarf, sich während der Ehe eine vom Betrieb unabhängige Altersvorsorge aufzubauen. Bestenfalls kann das Paar diese später gemeinsam nutzen.