Rückeschäden lassen sich vermeiden
Nach einer Erntemaßnahme ist kaum etwas ärgerlicher, als Fällungs-, Rücke- oder Polterschäden am verbleibenden Bestand festzustellen. Die entstandenen Rindenschäden sind laut Bezirksförster Dieter Scholz in der Land & Forst 13/15 oft irreparabel.
Die Schädigungen lassen sich in manchen Fällen nicht ganz vermeiden, z.B. nach einem Sturm. Dann sind die Bäume nicht nach Plan gefallen und Aufarbeitung und Rücken gestalten sich entsprechend aufwändiger. Manche Schäden sind bereits durch das Fällen entstanden.
Schäden können aber auch nach sorgfältigster Ernte und Rückung entstehen, und zwar durch den Lkw-Kran bei der anschließenden Holzabfuhr. Häufig schlagen Stämme oder Stammabschnitte an die Randbäume am Waldweg. Ursache hierfür kann sein, dass das Holz falsch herum zur Abfuhrrichtung gelagert wurde oder das Lichtraumprofil für den Ladevorgang nicht ausreichend frei ist.
Platz und Raum schaffen
Deshalb die Empfehlung, beim Pflanzen an Wegen und Schneisen von vornherein mehr Platz zu lassen. Es muss nicht immer bis an den Weg gepflanzt werden! Auch beachten, welchen Standraum die gepflanzten Bäume bereits in wenigen Jahren benötigen. Der Raumbedarf für die Holzlagerung ist ebenfalls ein Kriterium, deshalb sollte an geeigneten Standorten auch hierfür Platz gelassen werden. Geeignet sind natürlich Flächen, auf denen in der Vergangenheit bereits Holzpolter lagerten. Ein freies Lichtraumprofil vermindert Schäden am Wegekörper.
Zu empfehlen ist auch, den Maschinen auf der Rückegasse ausreichend Platz zu bieten. In jüngeren Beständen, bei denen die Gassen grenzwertig schmal sind, sollte manchmal lieber in der Jugend ein Baum mehr weichen, um die Gasse zukunftssicher breit genug angelegt zu haben. Die Bestände erreichen schneller wieder einen Bestandesschluss und werden eher stabiler, als wenn diese Maßnahme später im Bestandesleben zwangsweise doch durchgeführt werden muss.
Ein „Durchschlängeln“ durch zu schmale Fahrgassen führt meistens zu mehr Wurzel- und Stammschäden! Wendeplätze sind keine Polterplätze, sondern benötigen für die Lkw den Platz und sollten nicht mit Holz zugestapelt werden. Hierfür muss neben dem Wegekörper Raum geschaffen werden.
Rückeausfahrten an den LKW-Weg dürfen nicht scharf rechtwinklig sein, sie sollten trompetenartig oder fischgrätig an der Einmündung ausgeformt werden.
Meterstuken stehen lassen
Wenn durch Polter- oder Rückeschäden schon Schäden entstanden sind, empfiehlt es sich, die beschädigten Bäume, wenn sie denn irgendwann gefällt werden sollen, einfach ca. einen halben oder ganzen Meter höher abzuschneiden. Das gilt nicht nur an LKW-Wegen, sondern auch an Rückewegen. Sie bilden dadurch zukünftigen Ramm- und Polterschutz und schützen die dahinter befindlichen Bäume.
Im Bergland können solche höheren Stuken gegebenenfalls auch für Umlenkrollen benutzt werden, wenn rechtwinklig zum Weg das Holz aus dem Hang geseilt werden muss. Je nach Rückesystem, Sortiment und Örtlichkeit kann durch Verwendung einfacher Stammabweiser (ein Kreuz aus Stahlrohr) als Hilfsmittel Schaden vermieden werden, indem ein solcher Baumschoner an den zu schonenden Baum gestellt wird und so der Stammfuß beim Vorbeiziehen nicht verletzt wird. In engen Beständen kann durch die Auswahl von kürzeren Baumlängen (Abschnitte anstelle von Langholz) der Schaden bereits minimiert werden.
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